30.05.2006


Verfassungsklage abgewiesen

Karlsruhe zitiert sich selbst

Wie nicht anders zu erwarten war, hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsklage gegen die Rechtschreibreform nicht zur Entscheidung angenommen.

Die jüngsten Beschlüsse der KMK beträfen, so das Gericht, »unmittelbar Schüler und gegebenenfalls [!] Bedienstete staatlicher Behörden«. Daher sei es dem Beschwerdeführer nicht gelungen, eine »Beeinträchtigung des Grundrechts auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit« darzulegen.



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