12.06.2005


Hans Krieger

Das Richtige gilt bald als Fehler

Die Kultusminister mißachten erneut ihren Rat für deutsche Rechtschreibung

Daß zwei mal zwei fünf sei, glaubt kein Kultusminister. Kein Kultusminister würde ein Schulbuch genehmigen, in dem der Wal zu den Fischen gezählt oder der Nationalsozialismus als Menschenrechtsbewegung dargestellt würde.

Kein Kultusminister würde anordnen, daß das englische Wort „mankind“ vom nächsten Schuljahr an nicht mehr „Menschheit“, sondern „Mannbarkeit“ bedeutet.

Jeder Kultusminister weiß, daß er über die Unterrichtsgegenstände keine Verfügungsgewalt hat, sondern lediglich regeln darf, wann, in welchem Umfang und mit welcher didaktischen Schwerpunktsetzung ein Fach gelehrt werden soll. Nur für die deutsche Sprache scheint das nicht zu gelten. Seit sieben Jahren, in manchen Bundesländern seit neun Jahren, lernen die Schulkinder auf ministerielle Weisung das grammatikalisch und sprachlogisch Falsche.

Sie lernen, daß der „Zierat“ eine Ratsperson für das Zieren ist wie der Baurat fürs Bauen und darum mit doppeltem „r“ zu schreiben ist. Sie lernen, daß der „Tolpatsch“ vom Adjektiv „toll“ abgeleitet sein soll, mit dem er nicht das geringste zu tun hat, und darum keinesfalls mit einem einzigen „l“ geschrieben werden darf; sie lernen, daß man mit einer zutreffenden Ansicht nicht „recht hat“, sondern „Recht hat“, als ginge es um den Besitz von Rechtstiteln. Sie lernen „heute Abend“ zu schreiben, als sei „abend“ hier nicht Temporaladverb, sondern Substantiv, und „im Übrigen“, als ob vom einem Ding „das Übrige“ die Rede wäre, in dessen Innerem etwas stattfindet.

In all diesen Fällen lernen die Schüler nicht nur unsinnige Schreibungen. Sie lernen die Mißachtung von Wortgeschichte, Sprachlogik und Grammatik. Sie lernen, daß es in der Sprache nicht ums Verstehen geht, sondern um stumpfsinnigen Regelgehorsam, auch wider besseres Wissen, und daß es darum wenig ratsam ist, so etwas wie Sprachgefühl oder gar Sprachverständnis zu haben. Wie nennt man es, wenn Kindern das nachweislich Falsche gelehrt wird und sie gehindert werden, eigene Kompetenz aufzubauen? Es fällt schwer, nicht von Verbrechen zu reden.

Vom 1. August 2005 an wird alles noch schlimmer, denn dann endet die Übergangsfrist und damit die Toleranz für „überholte“ Schreibweisen. Wer danach noch „Tolpatsch“ oder „Zierat“ schreibt, „heute abend“, „im übrigen“ oder „wie recht er doch hatte“, der macht einen Fehler und riskiert schlechte Noten, auch wenn er die Gesetze der Sprache auf seiner Seite hat; er wird also bestraft für sein intaktes Sprachempfinden.

So weit hätte es nicht kommen müssen. Mit der Einsetzung des Rates für deutsche Rechtschreibung im Spätjahr 2004 hatten die Kultusminister sich eine letzte Chance gegeben: noch einmal sollte alles überprüft und, soweit nötig, nachgebessert werden. Unter seinem umsichtigen Vorsitzenden Hans Zehetmair hat der Rat gute Arbeit geleistet, aber bis zum 1. August wird er und konnte er nicht fertig werden. Soeben hat er für den besonders umstrittenen Teilbereich der Getrennt- und Zusammenschreibung die nahezu hundertprozentige Rücknahme der Reform empfohlen und damit die lebendige Sprachwirklichkeit gegen formalistische Regulierungswillkür ins Recht gesetzt. Da die Reformkritiker im Rat eine kleine Minderheit sind und Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit gefaßt werden müssen, ist dies ein eindrucksvoller Beweis für die Überzeugungskraft der besseren Argumente.

Es wäre ein Gebot nicht nur der Fairness, sondern simpler Klugheit gewesen, bis zum Abschluß der Arbeit des Rates die verpflichtende Einführung der Reformschreibung auszusetzen, die Übergangsfrist also zu verlängern. Aber noch während der Rat tagte, bekräftigten die Kultusminister ihren Entschluß, am Termin des 1. August 2005 festzuhalten; lediglich für einige noch „strittige“ Teilbereiche soll darüberhinaus „Toleranz“ gewährt werden. „Strittig“ ist aber nicht, was in der Öffentlichkeit umstritten ist oder im Rat noch behandelt werden soll; die Minister bestimmen es eigenmächtig, und keine der in diesem Artikel zitierten Sprachwidrigkeiten gehört dazu. Aber auch ohne solche Willkür wäre der Beschluß nicht praktikabel. Angesichts der ohnehin schon herrschenden orthographischen Verwirrung sind Schüler wie Lehrer mit der Unterscheidung zwischen „Strittigem“ und „Unstrittigem“ heillos überfordert; es bleibt ihnen nur noch die Flucht in die Resignation und Gleichgültigkeit. Und eine Prozeßlawine droht den Schulen, schon steht in Hannover die erste Klage zur Verhandlung an.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung wird sich in seiner weiteren Arbeit nicht beirren lassen; nicht ihn, sondern sich selbst haben die Kultusminister blamiert und diskreditiert. Aber bis zum 1. August sind es noch sieben Wochen. Ein kleines bißchen Zeit bleibt also noch für verspätete Einsicht. Noch läßt sich der Eindruck wieder zerstreuen, die Kultusminister seien unbelehrbar wie bockige Schulbuben und ohne jeden Sinn für politische und pädagogische Verantwortung.


Quelle: Bayerische Staatszeitung, 10.6.2005


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