03.12.2004


Hans Krieger

Abenteuerlich verantwortungslos

Schadensfall Rechtschreibreform: Festhalten an einem Phantom

Die Zeitschrift »Lesart« bezeichnet sich im Untertitel als »Unabhängiges Journal für Literatur« – und das ist sie auch.

Nicht die Bestsellerverlage bestimmen hier die Auswahl der rezensierten Bücher, sondern die Redaktion. Und die ist, ohne viel Aufhebens davon zu machen, zur klassischen Rechtschreibung zurückgekehrt. Hans Kriegers Beitrag liefert dafür eine wortgewaltige Rechtfertigung, wenn auch mit einem völlig überflüssigen Teilrückzieher ausgerechnet dort, wo es um die Signalwirkung geht.

»Selten traf eine Abrißbirne so geräuschlos. Vor kurzem hat der Duden-Verlag eine Neuauflage seines Rechtschreibwörterbuches herausgebracht, und nun steht von dem stolzen Gemäuer der Rechtschreibreform nur noch die Fassade da, und dahinter bröseln die Trümmer. In der Hausverwaltung aber will niemand etwas bemerkt haben.

Und vom August 2005 an, wenn die neue Orthographie in den Schulen verbindlich wird, sollen Schüler und Lehrer sich ihre Trampelpfade durchs Kleinholz suchen und so tun, als fänden sie dort Orientierung.

An die 3000 Reformschreibweisen hat dieser neue Duden stillschweigend abermals abgeändert. Und ziemlich weitgehend aufgeräumt hat er mit den absurden Getrenntschreibungszwängen, die ein besonders fataler Mißgriff der Reformer waren, weil sie 200 Jahre Wortbildungsgeschichte rückgängig machten und nicht nur Nuancen des schriftsprachlichen Ausdrucks beseitigten, sondern Bedeutungsunterscheidungen von erheblichem Gewicht nivellierten. Viele der seit 1996 verbotenen Zusammenschreibungen läßt der Duden wieder zu; er gibt damit für nichtexistent erklärten Wörtern (wie zum Beispiel »weitgehend«) ihr Existenzrecht zurück. Und die spitzfindigen Hilfsregeln, nach denen man zwischen »Blut saugend« und »blutstillend«, zwischen »hoch begabt« und »hochgelehrt« zu unterscheiden hatte, sind zwar nicht ausdrücklich aufgehoben, aber stillschweigend aus dem Verkehr gezogen.

Man könnte diese Korrektur als Fortschritt begrüßen, wenn sie mit einer gewissen Konsequenz geschähe. Doch die Neuanpflanzung nach dem Kahlschlag erfolgt selektiv nach dem gleichen Willkürprinzip, das die Reform von Anfang an kennzeichnete. Verboten bleiben zahlreiche Wortzusammensetzungen wie etwa »kennenlernen«, »Spazierengehen«, »heiligsprechen«, »(sich) auseinandersetzen«; selbst das Wort »wohlbekannt«, das doch etwas anderes bedeutet als die verbindlich angeordnete Getrenntschreibung »wohl bekannt« bleibt tabu. Dafür werden neue Zusammenschreibungen eingeführt, für die es weder eine Tradition noch eine Notwendigkeit gibt; man darf »offengesagt« und »offengestanden« schreiben, während das gute alte »offenlegen« verpönt bleibt.

Der Status der wiederzugelassenen Wörter aber bleibt unklar: kein Bürgerrecht, sondern bloße Duldung als Varianten. Besonders grotesk wird das bei Adjektiven vom Typus »aufsehenerregend«. Für die Grundform ist Getrenntschreibung durch Rotdruck als regulär ausgewiesen; für die Steigerungsformen aber (»noch aufsehenerregender«, »das aufsehenerregendste Ereignis«) wird die Zusammenschreibung verbindlich. Das heißt: Man weiß nicht recht, ob das Adjektiv existiert, aber steigern wie ein Adjektiv kann man es auf jeden Fall. Zu solchen Verrenkungen kann man kommen, wenn man eine Reform nachbessern will, ohne ihre Fehler als das zu bezeichnen, was sie sind.

Dieser neue Duden vertuscht nur mangelhaft das indirekte Eingeständnis, daß die Reform nichts taugte. Er geht mit seinen Änderungen (sogar der Wortlaut der amtlichen Neuregelung wurde retuschiert) nicht weit genug, um wieder für Klarheit zu sorgen, aber er geht immerhin so weit, daß man von einer zweiten Stufe der Reform sprechen muß, mit der die erste in weiten Teilen ungültig wird. Den weiterhin an den Schulen zugelassenen Duden von 1996 rigoros aus dem Verkehr zu ziehen, wäre also die zwingend gebotene Konsequenz. Statt dessen haben die Kultusminister und Ministerpräsidenten vor kurzem ihren Entschluß bekräfigt, die völlig unkenntlich gewordene, zum Phantomgebilde zerstobene Rechtschreibreform ab August 2005 für verbindlich zu erklären und zum Maßstab für die Notengebung zu machen. Angesichts der total verworrenen Sachlage ist das auf abenteuerliche Weise verantwortungslos.

Vorgeschobener Grund ist die Sorge um die Schüler, denen kein abermaliges Umlernen zugemutet werden dürfe. Als ob solches Umlernen nicht schon der neue Duden erzwänge - freilich ein Umlernen nicht zu neuer Verläßlichkeit, sondern zu wachsender Undurchschaubarkeit und Beliebigkeit. Und wenn es 1996 erlaubt war, mit einer völlig unerprobten, außerhalb der Schule noch kaum angewendeten Reformschreibung den Schülern ein Umlernen zum Schlechteren abzufordern, so muß es nach acht Jahren Erfahrung mit dem orthographischen Chaos auch möglich sein, ein Umlernen zm wieder Besseren zu erwarten. Die abermalige Mühe ist gering, denn von den problematischen Teilen der Reform kommt nur wenig in der Schule vor. Und diese kleine Mühe steht in keinem Verhältnis zu dem immensen Dauerschaden, mit dem das sture Festhalten am Mißratenen die Sprache und die Literatur bedroht. Denn auch nach den Korrekturen des Dudens bleibt ein empfindlicher Verlust an Ausdrucksdifferenzierung und bleiben die Grammatikverstöße und Verunklärungen der sprachlichen Logik, die dem Dichter Reiner Kunze das böse, aber treffende Bild eingegeben habe, daß die Rechtschreibreform wie eine Ratte an den unbewußten Wurzeln des Sprachverständnisses nage.

Von dem nun in Aussicht genommenen »Rat für deutsche Rechtschreibung« wäre nur dann etwas zu erhoffen, wenn ihm freigestellt wäre, die Reform grundsätzlich in Frage zu stellen, und wenn den zur Mitwirkung eingeladenen Kritikern der Reform mehr als eine Feigenblatt-Funktion zukäme. Vielleicht käme er dann rasch zu einem vernünftigen Kompromiß: Beibehaltung der unschönen, aber auch unschädlichen neuen ss/ß-Regelung, im übrigen Rückkehr zur bewährten alten Schreibung. So wie der Rat jetzt geplant ist, dominiert von den Reformverfechtern, kann er nicht mehr bieten als weiteres Herumpfuschen am Verpfuschten und Vergeudung von Steuergeldern.

Vielleicht kann man nicht nur im Umgang mit Magnetschwebebahnen von Rotchina lernen. Dort wurde in den siebziger Jahren die eingeleitete Schriftreform schon bald wieder abgeblasen, weil die Intellektuellen protestierten und das Volk sie nicht akzeptierte. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht 1998 in einem erstaunlichen Anfall von Denkschwäche den Kultusministern attestiert hat, daß die Einführung der Rechtschreibreform nicht gegen das Grundgesetz verstoßen habe - soviel Respekt vor dem Mehrheitswillen der Sprachgemeinschaft und dem einhelligen Votum der geistigen Elite, wie ideologisch gepanzerte kommunistische Diktatoren ihn aufbrachten, wird man von demokratisch gewählten Politikern doch wohl noch verlangen dürfen.«


Quelle: Lesart Heft 4/2004


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