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05.11.2005
 

Das Schweizer Fernsehen entschuldigt sich für Peter Gallmann

Die Schweizer Nachrichtensendung „10 vor 10“ hatte am 29. Juli einen Beitrag zur bevorstehenden Verbindlichkeit der neuen Rechtschreibung gebracht.
Gegen sie reichte Stefan Stirnemann bei der sogenannten Ombudsstelle eine Beanstandung ein. Der Ombudsmann, Achille Casanova, trat in den Ausstand, da er 1996 als Vizekanzler der Eidgenossenschaft in Wien die „Gemeinsame Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung“ unterzeichnet hatte und für die Umsetzung in der Bundesverwaltung zuständig war. Nun liegt der Schlußbericht seines Stellvertreters Roger Blum vor.

Gegen den Beitrag war der Vorwurf erhoben worden, daß den Zuschauern alle wesentlichen Tatsachen vorenthalten wurden. Es wurde nicht gesagt, daß die Verbindlichkeit in erster Linie die Schule betrifft, sofern die neue Rechtschreibung notenwirksam wird. Es wurde nicht gesagt, daß nur einige Teile der Reform notenwirksam werden, da der neue „Rat für Rechtschreibung“ wesentliche Bereiche überarbeitet, und es wurde verschwiegen, daß der Kanton Bern angekündigt hatte, die Übergangsfrist für die ganze Reform zu verlängern. Als Fachmann erhielt Peter Gallmann, einer der Urheber der Neuregelung, das Wort. Er wurde in Einblendungen Mitglied der „Kommission für Rechtschreibung“ genannt, die damals schon längst vom „Rat für Rechtschreibung“ abgelöst worden war. Die Zuschauer erfuhren nicht, daß Gallmann in diesem Rat an der Überarbeitung des neuen Regelwerks beteiligt sei, sie erfuhren aber von ihm, daß vor allem „ältere eitle Herren“ gegen diese Reform seien.
Gemäß dem Bericht Blums hält der stellvertretende Redaktionsleiter von „10 vor 10“ Gallmanns Äußerung für einen Fehler, für den sich die Redaktion entschuldige. Blum selbst geht davon aus, daß das Schweizer Fernsehen DRS das Problem der Rechtschreibreform in weiteren Beiträgen behandle und dabei zusätzliche Aspekte aufgreife. Obwohl die Beanstandung nicht eingereicht wurde, um zu erkunden, wie die Ombudsstelle die neue Rechtschreibung beurteile, hält Blum fest, daß er der Rechtschreibreform und dem ganzen Verlauf, den sie genommen habe, sehr skeptisch gegenüberstehe, vieles für mißglückt halte und froh sei, daß der Rat für deutsche Rechtschreibung jetzt etliche Bereiche nochmals überprüfe. Die Beanstandung weist er als unbegründet ab.
Die Schweiz hat mit Peter Gallmann und Horst Sitta die bekannten Reformer in den Rat für Rechtschreibung geschickt. Sie konnten ihre Stellung sogar ausbauen, indem sie ihre akademischen Schüler mitnahmen (St. Galler Tagblatt vom 23. Juli). Sie gefährden natürlich die Zweidrittelmehrheit, auf die Hans Zehetmair angewiesen ist. Zehetmair hat in diesem Zusammenhang kürzlich mit Sorge von „Persönlichkeiten“ gesprochen, „die an der Altlast mittragen: Daher muss ich schauen, dass ich diese Leute integriere.“ (Süddeutsche Zeitung, 19. Juli) Peter Gallmanns unsachliche Äußerung verrät keine besondere Bereitschaft, sich integrieren zu lassen.


Die Beanstandung

Herrn Achille Casanova, Ombudsmann DRS, 14. August 2005

Einspruch gegen die Berichterstattung über die neue Rechtschreibung in der Sendung „10 vor 10“ vom 29. Juli 2005

Sehr geehrter Herr Casanova,
Gegenstand der Berichterstattung war das bevorstehende Ende der Übergangsfrist der neuen Rechtschreibung am 31. Juli. Dabei wurden den Zuschauern alle wesentlichen Auskünfte vorenthalten.

1) Das Ende der Übergangsfrist betrifft in erster Linie die Schule: mit ihm wird die neue Rechtschreibung notenwirksam.
2) Notenwirksam wird nicht die ganze neue Rechtschreibung, es sind vier „strittige“ Bereiche ausgenommen: Getrennt/Zusammen, Satzzeichen, Worttrennung und der Bereich zwischen Getrennt/Zusammen und Gross/Klein. Was die Sprecherin am Anfang der Sendung als eines von drei Beispielen vortrug, „kennen lernen“ von nun an getrennt, gehört zu diesen Ausnahmen.
3) Die vier ausgenommenen Bereiche werden zur Zeit vom neuen „Rat für deutsche Rechtschreibung“ überarbeitet. Für den Bereich des Getrennt- und Zusammenschreibens hat er bereits vorgeschlagen, die vor der Reform üblichen Schreibweisen wieder zuzulassen.
4) Der Vorsitzende des Rates, Hans Zehetmair, hat wiederholt klargemacht, dass der Rat auch die Bereiche überarbeiten wird, welche der Politik für „unstrittig“ gelten, z.B. die Gross- und Kleinschreibung.
5) Notenwirksam werden Teile der neuen Rechtschreibung nicht in der Fassung von 1996, sondern in der Fassung vom Juni 2004.
6) Mit Brief vom 15. Juli hat der Kanton Bern von der EDK eine Verlängerung der Übergangszeit verlangt.
7) Die Verwaltung von Bund und Kantonen verzichtet laut Mitteilung vom 20. Juli auf die Teilinkraftsetzung der Neuregelung.
Alle diese Tatsachen waren (z. T. lange) vor der Sendung bekannt; ich führe einige neuere SDA-Meldungen an: „Rechtschreibreform: Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen Reform verschieben“ (16. Juli). „Bern will Moratorium“ (20. Juli). „Noch immer ist alles im Fluss – Bern entscheidet nächste Woche“ (27. Juli). „Nur wenig wird obligatorisch“ (27. Juli). „Rechtschreibrat – vom Tranquilizer via Troublemaker zur Instanz“ (27. Juli). Die Tatsachen wurden auch in den Zeitungen aufgeführt und bewertet, z.B. durch mich in der NZZ vom 21. Juni und im St. Galler Tagblatt vom 23. Juli.
8) Als Wissenschaftler erhielt nur Prof. Gallmann das Wort. In Einblendungen wurde er vorgestellt als „Germanist“ (einmal) und als Mitglied der „Kommission für Rechtschreibung“ (zweimal). Nicht gesagt wurde, dass es diese Kommission seit dem letzten Dezember nicht mehr gibt, da sie ersetzt wurde durch den neuen „Rat für deutsche Rechtschreibung“, von dem die SDA am 27. Juli meldete: „Er gab ungerührt grosse Teile der über Jahre erarbeiteten Neuregelung auf.“ Zur Arbeit des Rates, an der er als Mitglied beteiligt ist, wurde Herr Gallmann nicht befragt. Hingegen durfte er auf die Frage „Wer ist denn überhaupt gegen diese Reform?“ unwidersprochen sagen: „Es sind vor allem, wenn man es ganz böse ausdrückt, ältere eitle Herren.“
9) Gleich am Anfang der Sendung wurde der Duden von 1996 gezeigt, später der von 2000 oder 2004. Nicht gesagt wurde, dass seit 1996 der Duden sein Vorrecht verloren hat und dass es neben ihm andere, gleichberechtigte Wörterbücher gibt (wenn es überhaupt richtig ist, in einer Nachrichtensendung Produkte-Namen zu zeigen).

Ich fasse zusammen: Die Zuschauer haben nicht erfahren, dass der 31. Juli ein Datum ist, das ganz handfest die Notengebung der Schule betrifft. Sie haben den Eindruck erhalten, dass mit dieser Neuregelung alles seinen geplanten Gang geht; es wurde ihnen nicht gesagt, dass vieles noch im Fluss ist. (Zwar erwähnte der Kursleiter Ernst Horat, dass die Kontroverse noch nicht zu Ende sei, und Herr Gallmann sprach von „Teilen der Reform“, die in Kraft getreten seien: das aber konnte nur einordnen, wer schon Bescheid wusste.) Zusammen mit dem Bericht über die einschlägige Weiterbildung der PTT und mit den Einblendungen des Dudens ergab sich die unterschwellige Empfehlung, spätestens jetzt diese neue Rechtschreibung zu übernehmen, einen Weiterbildungskurs zu belegen und einen neuen Duden zu kaufen.
Sachlich angemessen wäre es gewesen, die Tatsachen aufzuführen, die unsichere Lage gerade der Schule zu beleuchten und z.B. einen Vertreter des Kantons Bern und der Verwaltungen nach ihren Gründen für ein Moratorium zu befragen. Meiner Meinung nach muss man zum jetzigen Zeitpunkt davon abraten, für diese neue Rechtschreibung Geld auszulegen.

Klärungsbedürftig sind für mich vor allem folgende Fragen: Warum nennt die Autorin der Sendung die Tatsachen nicht? Warum gibt sie nur Prof. Gallmann Gelegenheit, als Wissenschaftler aufzutreten? Warum die Bild-Hinweise auf den Duden?

Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Casanova, die Berichterstattung zu überprüfen. Ich selbst halte eine ausdrückliche Richtigstellung für angemessen: im Rahmen einer weiteren Berichterstattung, in der auch kritische Stimmen, z.B. aus dem Schulwesen, gehört werden können.

Mit freundlichem Gruss, Stefan Stirnemann


Die Antwort

Roger Blum
Stv. Ombudsmann DRS
Geschäftsnummer 2063

Sehr geehrter Herr Stirnemann

Ihre Beanstandung vom 14. August 2005 gegen die Berichterstattung über die neue Rechtschreibung in der Sendung „10 vor 10“ des Schweizer Fernsehens DRS vom 31. Juli 2005 (richtig wäre: 29. Juli) hat Ihnen Ombudsmann Achille Casanova mit dem Brief vom 22. August 2005 bereits bestätigt. Sie haben dann in einem weiteren Brief vom 23. August 2005 nochmals bekräftigt, dass die Fakten vor dieser Sendung alle bekannt gewesen seien, was Sie anhand von SDA-Meldungen untermauerten. (Ich hatte diese Meldungen bereits in meiner Beanstandung aufgeführt; Herr Casanova schrieb für seine Bestätigung meine Beanstandung um, indem er die erste Person durch die dritte ersetzte, und ließ dabei meine Zusammenstellung der Meldungen weg, so daß ich darum bitten mußte, meine Beanstandung vollständig, d. h. mit den SDA-Meldungen, weiterzuleiten.) Ombudsmann Casanova hat Ihnen in seiner Bestätigung bereits mitgeteilt, dass er bei diesem Geschäft in den Ausstand tritt, weil er als Vertreter des Bundes das Dokument zur neuen Rechtschreibung in Wien unterzeichnet hat und als Vizekanzler für die Umsetzung in der Bundesverwaltung zuständig war. Das Geschäft wurde daher durch den Unterzeichneten bearbeitet.

Da inzwischen die Stellungnahme der Redaktion von „10 vor 10“ eingetroffen ist und ich mir die Videoaufnahme angesehen habe, kann ich jetzt den Schlussbericht erstatten.

1. In ihrer (so geschrieben) Beanstandung kritisieren Sie, die Sendung habe den Zuschauern alle wesentlichen Auskünfte zur neuen Rechtschreibung vorenthalten. Sie argumentieren, dass die Reform in erster Linie die Schule betrifft und dass sie auf 1. August (der Artikel fehlt) notenwirksam geworden sei; dass vier strittige Bereiche aber ausgenommen seien; dass diese vom Rat für deutsche Rechtschreibung überprüft werden; dass dieser auch die für die Politik unstrittigen Bereiche überarbeite; dass die Fassung von 2004, nicht jene von 1996 notenwirksam werde; dass der Kanton Bern für die Schulen der Schweiz einer (so geschrieben) Verlängerung der Übergangsfrist verlangt habe; und dass Bund und Kantone für die Verwaltung vorerst auf die Neuregelung verzichteten. Dies alles sei im Beitrag nicht zum Ausdruck gekommen. Als Experte zu Wort gekommen sei nur Prof. Peter Gallmann, der als Mitglied der Kommission für Rechtschreibung vorgestellt worden sei, obwohl diese im letzten Dezember durch den Rat für deutsche Rechtschreibung ersetzt worden sei. Gallmann habe unwidersprochen sagen dürfen, gegen die Reform seien eigentlich nur „ältere eitle Herren“. Ferner sei der Duden gezeigt, aber nicht gesagt worden, dass dieser sein Vorrecht als eine Art Sprachbibel verloren habe. Im Beitrag sei ferner nicht deutlich geworden, dass noch vieles im Fluss ist. Der Beitrag habe indirekt dazu aufgefordert, die neue Rechtschreibung jetzt zu übernehmen, einen Wiederholungskurs zu belegen und einen neuen Duden zu kaufen. Eine ausdrückliche Richtigstellung im Rahmen eines neuen Beitrags, der beispielsweise auch die kritischen Stimmen im Schulwesen zum Ausdruck bringe, sei nötig.

2. In der Stellungnahme der Senderedaktion vom 14. September 2005 schreibt der stellvertretende Redaktionsleiter von „10 vor 10“, es sei richtig, dass die neue Rechtschreibung vor allem die Schule betreffe, das sei aber nicht das Thema des Beitrags gewesen. Ziel des Beitrags sei auch nicht gewesen, „den jahrelangen, verbissen geführten Disput um die Rechtschreibereform in all seinen unzähligen Details zu thematisieren, was in vier Minuten ohnehin nicht möglich gewesen wäre. Auch haben wir nicht vorgegeben, dem Zuschauer diese umfassende Auslegeordnung zu bieten.“ Man habe am Beispiel der Marketing-Abteilung der Post zeigen wollen, wie sich dort die neue Rechtschreibung auswirkt. Im Beitrag sei erwähnt worden, dass es Bereiche gibt, in denen die neue Rechtschreibung noch nicht angewendet werde. Der Expertenstatus Gallmanns habe sich nicht verändert, auch wenn die Kommission für Rechtschreibung nicht mehr existiere. Gallmann spreche ausdrücklich von „Teilen der Reform“, die in Kraft träten. Kursleiter Horat spreche explizit von der Kontroverse, die geführt werde und die bei den Leuten für Verunsicherung sorge, „wenn die da oben nicht wissen, was sie wollen.“ Im Text werde darauf hingewiesen, dass der Expertenstreit noch im Gang sei. Dass Gallmann die Gegner der Reform unwidersprochen als „ältere, eitle Herren“ bezeichnet habe, sei ein Fehler, für den sich die Redaktion entschuldige. Dass der Duden gezeigt wurde, habe einzig und allein damit zu tun, dass dieses Buch in dem Kurs der Post benutzt wurde. Insgesamt hält die Redaktion den gewählten Fokus im Rahmen der publizistischen Freiheit für legitim.

3. Obwohl ich selber der Rechtschreibereform und dem ganzen Verlauf, den sie genommen hat, sehr skeptisch gegenüber stehe, vieles für missglückt halte und froh bin, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung jetzt etliche Bereiche nochmals überprüft, komme ich in meiner Beurteilung zu einem ähnlichen Schluss wie die Senderedaktion. Über die neue Rechtschreibung haben die Medien in den letzten Jahren oft berichtet. Vor dem Stichtag des 1. August 2005 nahm die Berichterstattung nochmals zu. Dass deutsche Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Bayern und Schweizer Kantone wie Bern die Reform für ihren Bereich und ihre Schulen (noch) nicht umsetzen, wurde in den Medien breit abgehandelt. Die Fakten waren in der Tat Gegenstand der Berichterstattung der Agenturen und damit auch der sich auf sie stützenden Medien. Muss das Fernsehen alle diese Fakten ebenfalls vermitteln? Ein Kanal mit einem Service public-Auftrag ist gehalten, die relevanten Tatbestände mitzuteilen. Allerdings gelten zwei Einschränkungen: Sendungen wie die „Tagesschau“ müssen viel radikaler auswählen und die einzelnen Ereignisse und Entwicklungen viel knapper darstellen als beispielsweise eine Tageszeitung, weil die Nachrichtensendungen eines elektronischen Mediums viel weniger Stoff fassen als die Nachrichtenseiten eines Printmediums. Und Sendungen wie „10 vor 10“ oder die „Rundschau“ haben einen ergänzenden Charakter. Es ist nicht ihre Aufgabe, die Tages- oder Wochenereignisse nochmals abzubilden. Sie wählen aus und werfen auf manche Themen einen zusätzlichen, anderen Blick. Der inkriminierte Beitrag ist daher vor diesem Hintergrund zu betrachten. Daraus ergibt sich, dass es legitim war, bloss zu zeigen, wie eine Organisation wie die Post die Umsetzung der neuen Rechtschreibung vorbereitet, und auf Themen wie beispielsweise die Bedeutung der Reform für die Schule oder der Widerstand einzelner Gliedstaaten oder die weitere Überprüfung von Reformteilen durch den Rat für deutsche Rechtschreibung zu verzichten. Die Frage ist vielmehr, ob innerhalb des gewählten Themas die Fakten stimmen und ob es legitim war, nur einen Experten – und genau diesen – zu Wort kommen zu lassen. Meines Erachtens war es legitim. Der Beitrag hat ein konkretes Beispiel herausgegriffen – eben die Umsetzung bei der Post – und an diesem gezeigt, welche konkreten Probleme die neue Rechtschreibung für die Menschen aufwirft. Dabei wurde nicht nur das anschauliche Beispiel referiert, sondern auch zum Ausdruck gebracht, dass man innerhalb der Welt der Erwqachsenen (so geschrieben) an der alten Rechtschreibung festhalten kann, wenn man will, dass die Reform umstritten war und dass Experte Gallmann für eine noch radikalere Lösung gewesen wäre. Es wurde nichts behauptet, was nachweislich nicht stimmt. Es fehlten einfach zusätzliche Fakten und Details, die zum Gesamtproblem gehören, aber dies war im Rahmen dieses Beitrags nicht zu leisten. Es war auch zulässig, nur einen Experten zu befragen. Natürlich hätte man ihm noch andere Fragen stellen, ihn stärker mit Widersprüchen konfrontieren können, aber da die Fragestellung lautete: Wie wird nun die neue Rechtschreibung konkret umgesetzt, war es nicht nötig, den eigentlichen Expertenstreit abzubilden. Es ist zudem stehende Praxis der verschiedenen Kontroll- und Selbstkontrollorgane der Medien, die thematische Ausgewogenheit nicht vom einzelnen Beitrag, sondern von der Berichterstattung insgesamt zu verlangen. Dies gilt zwar nicht für einen Beitrag, in dem eine Person beschuldigt wird; in diesem Fall muss sie sich im Beitrag selber wehren können. Wenn aber ein Aspekt eines umstrittenen Themas aufgegriffen wird, dann müssen nicht alle anderen Aspekte ebenfalls behandelt werden, weil dies erstens nicht zu leisten ist und weil es zweitens für das Publikum ermüdend wäre. Ich gehe davon aus, dass Schweizer Fernsehen (der Artikel fehlt) DRS das Problem der Rechtschreibereform in weiteren Beiträgen behandelt und dabei zusätzliche Aspekte aufgreift, beispielsweise auch die Situation an den Schulen. Bezogen auf den inkriminierten Beitrag halte ich indessen Ihre Beanstandung für unbegründet.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 61 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes zu betrachten. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI, Bern) orientiert sie (so geschrieben) der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz.

Mit freundlichen Grüssen, Roger Blum

Kopien dieses Schreibens gehen an: Schweizer Fernsehen DRS, Chefredaktor. Schweizer Fernsehen DRS, „10 vor 10“. Trägerorganisationen DRS der SRG. Rechtsdienst der SRG



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