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29.07.2009
Stefan Stirnemann
Die Schule hat ein Recht auf eine klare Sprache
Ein Plädoyer für mehr Verlässlichkeit in der Rechtschreibung
Am 1. August werden an den Schweizer Schulen neue Rechtschreibregeln notenwirksam. Im folgenden Diskussionsbeitrag wird kritisiert, dass das Regelwerk immer noch widersprüchlich sei und im Gegensatz zur Orthographie eines Grossteils der Presse und der Verlage stehe. Gefordert wird deshalb ein Moratorium bis zur Einigung auf eine einheitliche Schreibweise.
Die Schülerinnen und Schüler der Schweiz haben ein Recht auf klare Spielregeln, auch in der Rechtschreibung. Da diese heute fehlen, ist ein Moratorium bis zur Einführung definitiver Rechtschreibregeln vernünftig; vertreten wird die Forderung unter anderen von der Schweizer Orthographischen Konferenz (SOK), das heisst von Vertretern massgeblicher Zeitungen und Agenturen, und vom Verband der Schweizer Fachjournalisten. Anders, als es die offiziellen Stellungnahmen wollen, ist die Lage noch nicht geklärt (vgl. NZZ vom 22. 7. 09).
Für einen Schlussstrich ist es zu früh
Ein Blick auf die verschiedenen Reformen und Gegenreformen seit 1996 zeigt zwingend, dass wir, so lästig das ist, noch keinen Schlussstrich unter die Auseinandersetzungen um die richtigen Schreibweisen ziehen können. Die Rücknahme der Fehlschreibung «es tut mir Leid» war zum Beispiel nur möglich, indem man während einiger Monate den grossen und den kleinen Buchstaben gelten liess (siehe Kasten). In diesem Zwischenstadium befinden sich jetzt Redewendungen wie «wir tun Recht/recht daran», «ohne Weiteres/weiteres» und zahllose Zusammensetzungen wie «wohlbekannt», bei denen die getrennte Form («wohl bekannt») absurderweise als Variante gilt. Unterscheidungen wie die von «gräulich» und «greulich» sind noch nicht wiederhergestellt.
Es sind besonders die angeblichen Varianten, die man dem Rat für deutsche Rechtschreibung vorwirft, einem überstaatlichen Gremium, das das reformierte Regelwerk konsensfähig machen sollte. Dass wir hier in einer Sackgasse sind, beweist der neue «Leitfaden zur deutschen Rechtschreibung» der schweizerischen Bundeskanzlei. Die Varianten machen politische und juristische Begriffe unklar; die Autoren des Leitfadens kämpfen mit diesem Problem und müssen schliesslich bekennen: «Notfalls – wenn gar kein Weg gangbar erscheint – muss die korrekte Rechtschreibung hinter der Rechtssicherheit zurückstehen.» Die Schule darf erst dann Noten geben, wenn diese Sackgasse verlassen ist.
Den Weg hat die Nationalratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur gewiesen. Sie verlangte im Herbst 2004, dass die Bedeutungsdifferenzierungen, die durch die Reform beseitigt worden waren, erhalten bleiben. Dasselbe Anliegen vertrat Nationalrätin Kathy Riklin in einem Postulat, das Vertreter aller Parteien unterzeichneten. Der Bundesrat hat das Postulat positiv beantwortet – umgesetzt ist es bis heute nicht.
Was gilt jetzt, was galt bis vor kurzem?
In den letzten 13 Jahren ist so viel eingeführt und zurückgenommen worden, dass Schüler und Lehrer gar nicht mehr wissen können, was galt und was gilt. Das aber ist Voraussetzung für eine korrekte Beurteilung von Schülerleistungen. In der neuesten Zentralschweizer Musterprüfung müssen die Kandidaten antworten, dass «abwärts fahren» getrennt zu schreiben sei. Das stimmt nicht mehr. Im Duden 2004 lautet die Regel zwar: «Man schreibt abwärts immer getrennt vom folgenden Verb.» Im Duden 2006 aber steht: «Man schreibt abwärts als Verbzusatz mit dem folgenden Verb zusammen.» Noch lange Zeit wird man sich widersprechende Wörterbücher und Lehrmittel nebeneinander verwenden. Werden die Bereiche der Reform benotet, kommt es weiter zu ungerechtfertigten Punkteabzügen. – Das Referenzwerk der Schule, der «Schweizer Schülerduden», zementiert die Unsicherheit. Dass ein Referenzwerk vorgelegt wird, war eine der Bedingungen, unter welchen die Geschäftsleitung des Dachverbandes der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) ihren Widerstand gegen die Vorschläge des Rates für deutsche Rechtschreibung aufgab. Zunächst hatte sie sie mit ausführlicher Begründung «vollumfänglich» zurückgewiesen. Schüler und Lehrer brauchen heute eine Zusammenstellung aller vom neuesten Regelwerk gestatteten Schreibweisen. An der Arbeit des Rates muss man anerkennen, dass er den Abstand zur Rechtschreibung, in welcher unsere moderne Literatur vorliegt, verringert hat. Diese Rechtschreibung der Literatur begegnet den Schülern in vielen Klassenlektüren und Zeitungen, und auch deshalb sind sie darauf angewiesen, alle zugelassenen Schreibweisen zu kennen.
Unzuverlässiger Schülerduden
Nun traf aber eine Gruppe von Schweizer Rechtschreibräten um den Reformer Peter Gallmann den verhängnisvollen Entscheid, die Schweizer Schule möglichst nahe an den Grundsätzen der Reform zu halten. Folgerichtig werden im Schülerduden zahlreiche herkömmliche Schreibweisen unterschlagen. Redewendungen wie «seit Langem» müssen gemäss einer Regel des Schülerdudens gross geschrieben werden, ebenso Superlative vom Typ «aufs Schönste», obwohl laut dem Regelwerk des Rates auch der kleine Buchstabe richtig ist. In der Zentralschweizer Musterprüfung wird der kleine Buchstabe bei diesen Superlativen als falsch bewertet. Andererseits hält der Schülerduden an Schreibweisen fest, die seit 2006 nicht mehr gültig sind: «Pleite gehen», «etwas ist Not».
Die Schweizer Schule im Abseits
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat kürzlich eine erste Untersuchung zur Rechtschreibung von Schülern vorgelegt. Einbezogen war auch eine Schweizer Klasse. In der Auswertung wird ausdrücklich die «Sprachintuition» der Kinder gerühmt, da diese «kennenlernen» mehrheitlich als ein Wort schrieben. Diese herkömmliche, unterdessen wieder mögliche Schreibweise gibt es im Schweizer Schülerduden nicht, es gibt nur «kennen lernen». Schüler, die im Sinne des Rates «sprachintuitiv» schreiben, riskieren deshalb einen Punkteabzug. Wer die Schule notenwirksam auf ein Regelwerk verpflichten will, muss es ihr vollständig zur Verfügung stellen. Es geht nicht an, dass Schweizer Mitglieder des Rates eine eigensinnige und fehlerhafte Auswahl treffen.
Auch ein Referenzwerk, das die geltenden theoretischen Grundlagen erläutert, fehlt. Ein entsprechendes Werk, das «Handbuch Rechtschreiben», wird heute noch in der Fassung des Jahres 1996 verkauft.
In dieser unsicheren Lage steht an erster Stelle der Schutz der Schüler vor Willkür. Die Schule darf das, was der Rat für deutsche Rechtschreibung jetzt beobachtet und zu bewerten versucht, nicht benoten. Da Schüler und Lehrer denkende Wesen sind, hätten sie Anspruch auf eine klare Beurteilung dieser Reform: ihres Verlaufs, des Standes der Dinge und der Aussichten. Abgeschlossen ist jetzt noch nichts. Ein Moratorium ist nötig.
Quelle: NZZ
Link: http://tinyurl.com/nzz-stirnemann-klare-sprache
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Kommentare zu »Die Schule hat ein Recht auf eine klare Sprache« |
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 21.02.2010 um 09.11 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=626#8105
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Gleich der fünfte Satz von Iris Radisch geht so:
Und dass ist beinahe auch schon alles, was junge Frauen von der Medienwelt erwarten können.
www.zeit.de/2010/08/Helene-Hegemann-Medien
Wahrscheinlich hat ein gemeiner alter Mann bei der "Zeit" das Doppel-s nicht korrigiert, damit Iris Radisch jetzt selber wie ein dummes Ding dasteht.
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Kommentar von R. M., verfaßt am 20.02.2010 um 22.37 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=626#8104
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Vielleicht sollte ihr mal einer stecken (die sexistisch mißzuverstehende Wortwahl bitten wir vorab schon einmal zu entschuldigen), daß sie diesen Fehlgriff einer Riege alter Männer zu verdanken hat?
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 20.02.2010 um 17.04 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=626#8103
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Nun hat auch Iris Radisch gewaltig in die Tasten gegriffen und Hegemann gegen die Männer – nicht nur die alten – verteidigt, die sie angeblich vernichten wollen (Zeit 19.2.10). Das liest sich komisch genug, aber lassen wir's gut sein! Zum Orthographischen steuert sie bei:
Die Komplettauslöschung der jungen Autorin wird dem Kommando Otto Weininger, das sich gegen Helene Hegemann im Feuilleton zusammengefunden hat, indess nicht gelingen.
Dieses indess ist ja gar nicht so dumm (Stammschreibung).
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 13.02.2010 um 12.45 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=626#8095
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Im ewigen Konflikt zwischen alten Männern und jungen Frauen haben die jungen Frauen immer Recht, und sie werden immer siegen. (Matthias Heine, Welt online 13.2.10)
Über den Fall Hegemann wollte ich eigentlich nichts sagen (das tritt sich fest, man sollte sich mal den Papa näher ansehen), aber nachdem ich den allerdümmsten Zeitungsartikel darüber gelesen hatte, aus dem auch das obige Recht haben stammt, klingelte bei mir eine schwache Erinnerung an Herrn Heine. Und richtig: Vor langer Zeit hat er doch schon mal seine Abneigung gegen alte Männer zum krassen Ausdruck gebracht. Hier ein Auszug (auch in meiner "Regelungsgewalt"):
„Die Tatsache, dass so viele noch an der alten Rechtschreibung festhalten, beweist nur den menschlichen Unwillen, einmal Gelerntes infrage zu stellen. Dass Marcel Reich-Ranicki und Walter Kempowski mit 80 nichts Neues mehr lernen wollen, ist sehr verständlich. Viele sehr alte Leute schreiben bis heute noch Sütterlinschrift. So wie diese wird vermutlich auch die alte Orthographie verschwinden, spätestens wenn das FAZ-Herausgebergremium nur noch aus Leuten besteht, die in der Schule die neuen Regeln gelernt haben.“ (Welt 1.8.2003)
Übrigens haben die jungen Frauen selbstverständlich immer recht. Das sehen wir trotz unserer vorgerückten Jahre genauso.
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 11.02.2010 um 21.25 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=626#8093
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Na Gott sei Dank, lieber Herr Roth, und auch der doppelten Turboaufladung, hat mich mein "Maybach" schnell in sichere Entfernung gebracht.
Ansonsten gebe ich Ihnen natürlich auch nicht Recht, sondern recht, ich wollte ja nur auf eine theoretische Möglichkeit hinweisen.
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Kommentar von Oliver Höher, verfaßt am 11.02.2010 um 15.21 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=626#8092
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Hatte sich die "Süddeutsche" nicht ebenfalls an dem Medienrummel um die 17jährige Wunderautorin beteiligt? Hätte man das Mädchen nicht gar so schnell so hoch gelobt, dann würde es jetzt auch nicht so tief fallen. Und somit müßte das Mädchen auch niemandem leid tun.
In wenigen Wochen weiß eh niemand mehr, worum es eigentlich geht. Denn dann hat die Presse längst eine neue Sache gefunden, auf die sie sich stürzen kann. Warum sollte man sich also entschuldigen, wenn man sowieso nicht zurückschaut? Das gilt natürlich auch für das Einknicken bei der Rechtschreibreform.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 11.02.2010 um 14.38 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=626#8091
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Heute schreibt Thomas Steinfeld in der Süddeutschen Zeitung, daß ihm Helene Hegemann leid tut. Recht so, aber die Zeitung als ganze hatte bisher nicht den Mut, sich von der verkorksten Neuschreibung loszusagen, und hatte ihn auch vor zehn Jahren nicht, als noch Leid tun geschrieben werden sollte und geschrieben wurde.
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Kommentar von Robert Roth, verfaßt am 11.02.2010 um 13.57 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=626#8090
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Seien Sie Beide, MG und Herr Riemer, froh, daß ich Sie hier nicht vor mir habe: Ich täte Ihnen Kraft meines Amtes und Laut der mir verliehenen Vollmacht Trotz meiner sonstigen Gepflogenheit augenblicklich ein leid an. (leid tun doch mittlerweile wieder klein, nicht wahr?)
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 11.02.2010 um 12.05 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=626#8088
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Vielleicht fehlen ja auch "nur" zwei Kommas.
(Wenn man Dank doppelter Turboaufladung in Kommas einschließt, dann kann die Großschreibung so bleiben.)
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Kommentar von MG, verfaßt am 10.02.2010 um 22.08 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=626#8087
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"Dank" gibt es "in Groß", also neuschreibt man es groß. Und "Glauben" gibt es auch als Substantiv.
Was haben Sie auch nur?
Wenn Ihnen das etwas ausmacht, dann tut es mir Leid.
:-)
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Kommentar von Robert Roth, verfaßt am 04.02.2010 um 10.07 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=626#8086
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Dank leisten
Der sechs Liter große V12-Motor des "Maybach Zeppelin" leistet Dank doppelter Turboaufladung beeindruckende 640 PS...
Richard Morsch in Zuerst!.
Man stelle sich einmal die Schwierigkeit vor, die ein Engländer hätte, müßte er folgenden deutschen Satz ins Englische übertragen:
Deutschlands Sicherheit wird nicht am Hindukusch verteidigt, wie uns einst ein SPD-Politiker Glauben machen wollte.
Glauben machen? Ist das zu verstehen wie make peace (not war)?
Also etwa:
An SPD politician once made faith...
Mit der Schreibung glauben machen fiele es ihm leicht:
An SPD politician once wanted us to believe that Germany's security is not being defended in the Hindu Kush.
Nicht nur wir Muttersprachler sind von dem Unsinn betroffen, daß die Wortbedeutung der Schreibung der Wortart geopfert wird.
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Kommentar von MG, verfaßt am 03.02.2010 um 22.04 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=626#8085
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Eine Faustregel der Neuschreibung lautet: "Wenn es das Wort auch in Groß gibt, schreibt man es groß."
So entstehen Sätze wie: "Das ist keinen Cent Wert." und "Er ist Schuld." Ja, selbst Journalisten schreiben heutzutage so.
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 03.02.2010 um 16.11 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=626#8084
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Zitat: Andererseits hält der Schülerduden an Schreibweisen fest, die seit 2006 nicht mehr gültig sind: «Pleite gehen», «etwas ist Not».
Ein Leserbrief im SPIEGEL 5/2010 beginnt so:
Deutschlands Sicherheit wird nicht am Hindukusch verteidigt, wie uns einst ein SPD-Politiker Glauben machen wollte ...
Man muß davon ausgehen, daß jemanden Glauben machen aufgrund der Rechtschreibreform mit ihren immer noch gewaltsamen Großschreibungen (heute Abend, zu Grunde gehen u. v. a.) einen gewaltigen Auftrieb gekommen hat. Die Rückrufaktion bei Pleite gehen reicht noch lange nicht aus, um das Gefühl der Schreiber für die Wortart wiederherzustellen. Dabei sollte angeblich alles dadurch einfacher werden, daß die Groß-/Kleinschreibung konsequent an den Wortarten ausgerichtet wurde – und möglichst wenig an dem lästigen Kriterium der Bedeutung.
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Kommentar von Leserbriefe, NZZ, 6. August 2009, verfaßt am 07.08.2009 um 21.26 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=626#7939
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Was bei der Sprache wirklich auf dem Spiel steht
Wie in der gleichen Ausgabe der NZZ (29. 7. 09) und zum gleichen Thema ein so sorgfältig und präzis recherchierter Artikel wie „Die Schule hat ein Recht auf eine klare Sprache“ und ein solcher Unsinn wie „Gämsen im Kreuzfeuer“ erscheinen können, muss das Geheimnis der NZZ bleiben. Ja, die Neuschreibungen in „Gämsen im Kreuzfeuer“ sind uns aufgefallen, und es sind nicht sechs, sondern sieben: Letzteres, überschwänglich, Zähheit, potenziell, verloren geht, im Übrigen, im Allgemeinen. Fast alle stören den Lesefluss. Dazu gibt es noch eine „Neuschreibung“, die keine ist: „Schwer nehmen“ wird auch nach der Reform zusammengeschrieben. Da hat sich der Autor gleich selbst als Geschädigter der doch so unproblematischen Reform zu erkennen gegeben.
Es geht überhaupt nicht um die alberne „Gämse“, über die die Reformgegner sich angeblich so fürchterlich ärgern. Es geht um etwas viel Wichtigeres: um den Verlust an Ausdrucksmöglichkeiten, hervorgerufen durch den fatalen Ansatz der Reform, Anfängern das Schreiben zu erleichtern und dabei eine Erschwerung des Lesens in Kauf zu nehmen. Die Branche, in der auch der Autor des „Gämsen-Artikels“ sein Brot verdient, steckt in enormen Schwierigkeiten, in einem epochalen Umbruch. Zeitungen haben ein grösseres Interesse denn je, ihren Lesern den Zugang zu den Texten auf jede erdenkliche Art zu erleichtern. Auch mit Hilfe der Unterscheidungsschreibung, die von der Reform zum grossen Teil eliminiert worden ist.
Immerhin ist ja auch der NZZ die „Gämse“ zu blöd, sie schreibt weiterhin Gemse, wie auch Stengel, Quentchen und behende, Varianten wie aufwendig und Schenke sowieso, und natürlich beachtet sie verdankenswerterweise auch Bedeutungsunterschiede wie greulich/gräulich und einbleuen/einbläuen.
Die entsprechenden Neuschreibungen haben – anders, als der Autor antönt – rein gar nichts zu tun mit Püree, Klischee, Klub und Stopp. Das sind Eindeutschungen, die sich im Laufe der Zeit ergeben können. Die ä-Schreibweisen hingegen haben sich – mit Ausnahme von „überschwänglich“, das die NZZ schon seit langem mit ä schreibt – nicht „im Laufe der Zeit“ herausgebildet, sondern sind willkürlich herausgepickt worden. Warum nicht auch das zu „alt“ passende „Ältern“? Das „p“ auf Strassenschildern ist übrigens nicht „noch immer nicht verdoppelt“, sondern wird es gemäss einer internationalen Vereinbarung nie sein.
Peter Müller (Zollikofen)
Das Vorgehen der offiziellen Instanzen in der wichtigen Thematik der Rechtschreibung ist wenig gradlinig und schwer nachvollziehbar. Die NZZ ist daher in ihrem Kampf für eine klare und nachvollziehbare Positionierung zu unterstützen. Das im Moment herrschende Durcheinander kann nur durch einen Marschhalt, eine Denkpause und einen geordneten Neubeginn entwirrt werden.
Hans Fischer (Widen)
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Kommentar von Zwischenrufe, NZZ, 29. Juli 2009, verfaßt am 07.08.2009 um 21.19 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=626#7937
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Gämsen im Kreuzfeuer
Von Urs Bühler
Am Anfang ärgerten sie sich fürchterlich über die Gämse. Nein, nicht über das Tier an sich, sondern über die Schreibweise, die ein neues Regelwerk ihnen verordnete. Die Rede ist von den Gegnern der deutschen Rechtschreibereform. Ihr Aufstand war schon damals unverhältnismässig. Erstens kommt unsereiner im Leben höchstens ein paarmal in die Lage, den Namen dieses Bergtiers überhaupt niederschreiben zu müssen. Und ist es zweitens so tragisch, wenn sich im Lauf der Zeit das eine oder andere Wortbild ändert? Die Sprachgemeinschaft hat sich seit längerem schon an „Pürees“ und an „Klischees“ gewöhnt, an den „Klub“ und den „Stopp“ (wenngleich dieses „p“ auf Strassenschildern noch immer nicht verdoppelt ist); also wird sie auch mit der zur „Gams“ passenden „Gämse“ leben lernen, mit dem „Delfin“, zur Not gar mit dem „Nessessär“, auch wenn Letzteres nur eine fakultative Variante ist.
Aber eben: Am kommenden 1. August werden inmitten von Schweizer Fähnchen und überschwänglicher Festfreude nicht nur Raketen gen Himmel, sondern gewiss auch Hasstiraden gegen Neuschreibungen abgefeuert. Ausgerechnet am Nationalfeiertag nämlich werden an hiesigen Schulen die Regeln verbindlich – „notenrelevant“ laut Fachjargon. Und die Gegner zetern, wiewohl die Reform schon manche Nachbesserung hinter sich hat, noch immer. Sie schütten nochmals ihr Füllhorn voll Häme und Abscheu aus, schreien Zetermordio, orten Kapitalverbrechen am deutschen Sprachschatz. Manche verlangen, dass alles rückgängig gemacht werde – als wäre damit dem Nachwuchs gedient, der jetzt die Neuschreibungen intus hat. Und sie bringen mit einiger Zähheit immergleiche Beispiele vor, bei denen eine potenziell gewichtige Bedeutungsnuance verloren geht. Klar: Ob ein Urteil „wohlbegründet“ oder „wohl begründet“ ist, kann tatsächlich ein entscheidender Unterschied sein. Da haben die Reformer und ihre Vollstrecker etwas gepfuscht, wie im Übrigen auch in einigen anderen Fällen: So hat der Duden den „Strip“ nicht der Logik von „Tipp“ angepasst, und dass „die beiden“ noch klein bleiben müssen, während „der Einzige“ doch jetzt gross wird, ist eine ärgerliche Inkonsequenz.
Aber muss man das alles gleich so schwer nehmen und das ganze Paket verdammen? Etwas mehr Gelassenheit, bitte! Wer, wie der Verfasser dieser Zeilen, schon einige hundert Lernende vom Teenager- bis ins Erwachsenenalter in die neue Rechtschreibung eingeführt hat, der kann im Allgemeinen bestätigen: Im Schulalltag bringt die Reform kaum zu hohe Hürden. „Was, das ist eine Neuschreibung? Das habe ich schon immer so geschrieben!“ – das ist in Klassen nicht selten zu hören. In dieser Kolumne sind übrigens, abgesehen von den Beispielen in Anführungszeichen, sechs weitere Neuschreibungen versteckt. Wem sie nicht aufgefallen sind, der hat jetzt ein weiteres Indiz für die Verträglichkeit dieser Reform.
(www.nzz.ch)
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Kommentar von Germanist, verfaßt am 31.07.2009 um 21.47 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=626#7900
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Mit dem für die Schüler verbindlichen "Schweizer Schülerduden" hat die Schweiz für sich eine eigene abweichende deutsche Rechtschreibung geschaffen, aber im negativen Sinne. Ich hoffe, daß deren Zulässigkeit gerichtlich nachgeprüft wird, indem Eltern betroffener Schüler dagegen klagen und Sachverständige der SOK sie unterstützen.
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