Nachrichten rund um die Rechtschreibreform
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18.06.2006
SOK
Memorandum der Schweizer Orthographischen Konferenz
Vom 1. Juni 2006.
Die Schweizer Orthographische Konferenz empfiehlt der Presse, den Nachrichtenagenturen und den Buchverlagen in der Schweiz,
bei Varianten in der Rechtschreibung (z. B. aufwendig/aufwändig, aufs äusserste/Äusserste gespannt sein; Kommasetzung und Silbentrennung) die herkömmliche anzuwenden und dort, wo der Grundsatz nicht anwendbar ist, die Wörterlisten der Schweizer Orthographischen Konferenz zu verwenden.
Begründung:
Die neueste Revision der amtlichen Rechtschreibung hat viele herkömmliche Schreibweisen, meist als Varianten, wieder zugelassen. Grosse Verlage (Spiegel, Springer, NZZ) und die deutschsprachigen Nachrichtenagenturen haben erklärt, grundsätzlich (wieder) diese Schreibweisen in ihren Publikationen anzuwenden (Grundsatz „Bei Varianten die herkömmliche“).
Sie haben sich damit für eine zukunftssichere Lösung entschieden; der Rückbau der amtlichen Reformschreibweise zur herkömmlichen Orthographie wird nämlich nicht gestoppt, sondern vielmehr weitergehen: Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat durch seinen Vorsitzenden Zehetmair bereits verkündet, dass er „die Rechtschreibung auch weiterhin peu à peu den Schreibgewohnheiten anpassen“ wolle (FAZ, 28.2.2006). Die Literatur bleibt ohnehin weitgehend bei den herkömmlichen Schreibweisen, auch bei noch nicht wieder zugelassenen.
Die Einhaltung des Grundsatzes „Bei Varianten die herkömmliche“ bietet damit die erfolgversprechendste Basis für eine grössere Einheitlichkeit der Rechtschreibung und unterstützt die Zielsetzung der Schweizer Orthographischen Konferenz, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung zu fördern.
Der Grundsatz „Bei Varianten die herkömmliche“ bedeutet, dass beispielsweise aufwendig (nicht: aufwändig), nicht im mindesten (nicht: Mindesten), aufs äusserste gespannt sein (nicht: Äusserste), ein naheliegender Gedanke (nicht: nahe liegender), kennenlernen (nicht: kennen lernen), bekanntgeben (nicht: bekannt geben) geschrieben wird, dass die herkömmlichen Kommaregeln angewendet werden wie auch die morphologische Worttrennung am Zeilenende (Chir-urg, hin-auf).
Unterschiedliche Schreibweisen, die einen Bedeutungsunterschied ausdrücken, sind dabei nicht als Varianten anzusehen. Das heisst, dass in diesen Fällen, anders als in der amtlichen Schulorthographie, die Wiederzulassung der herkömmlichen Schreibweise dazu genutzt wird, den Bedeutungsunterschied klarzumachen: eine Handvoll Kirschen (ungefähr eine Anzahl Kirschen, die in eine Hand hineinpassen), eine Hand voll Kirschen (eine Hand voller Kirschen), ein nahestehender Mann (ein vertrauter Mann), ein nahe stehender Mann (ein Mann, der in der Nähe steht).
Die Rechtschreibung könnte mit einem starren Festhalten am Grundsatz in einzelnen Fällen zwar inkonsistent werden, wo die Revision die herkömmliche Variante zwar zugelassen hat, in verwandten Fällen aber verweigert. Es gibt allerdings soweit heute ersichtlich nur eine sehr geringe Anzahl solcher Fälle (z. B. kennenlernen/kennen lernen, aber nur: lieben lernen, 8-fach/8fach, aber nur: 50-jährig). Sie sind, auch angesichts der weiterhin bestehenden zahlreichen Inkonsistenzen bei variantenlosen Schreibweisen, vernachlässigbar.
Einige Ausnahmen sind aber aufgrund von Besonderheiten in der Schweiz unumgänglich, namentlich bei der Eindeutschung von Fremdwörtern: Communiqué ist in der Schweiz nicht die „alte“ (Duden), sondern die einzige gebräuchliche Schreibweise.
Die Grundsatzregel kann ausserdem in zwei Fällen nicht angewendet werden. Es sind dies:
• gleiche Varianten in herkömmlicher und amtlicher Rechtschreibung (z. B. aufgrund/auf Grund)
• Varianten in der amtlichen Rechtschreibung, von denen keine der herkömmlichen Schreibweise entspricht: z. B. aufseiten/auf Seiten (herkömmlich: auf seiten), mehrgliedrige englische Fügungen wie Cashflow/Cash-Flow (herkömmlich: Cash-flow)
Für diese (drei) Bereiche erstellt die Schweizer Orthographische Konferenz umfassende Listen.
(Die Schweizer Orthographische Konferenz will in der Presse und Literatur der Schweiz eine einheitliche und sprachrichtige Rechtschreibung fördern. Kontakt: Peter Zbinden, pz@sprachkreis-deutsch.ch)
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Kommentare zu »Memorandum der Schweizer Orthographischen Konferenz« |
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Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 11.02.2007 um 21.13 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=480#5663
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Hinweis: Dieses Memorandum gibt es hier als PDF-Datei.
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Kommentar von j.k., verfaßt am 18.10.2006 um 15.14 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=480#5080
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Ich kann damit unseren Schweizer Freunden nur gratulieren! In der Schweiz wird bald besseres Deutsch geschrieben als in Deutschland - vom fehlenden ß einmal abgesehen.
Ich kann mich nur freuen, daß zumindest die deutschschweizer Schüler künftig wieder "behende", "greulich" und "wohlbekannt" lernen.
Zu hoffen bleibt natürlich, daß Deutschland und Österreich sich langfristig dem Schweizer Vorbild nicht entziehen und ebenso wie die Schweiz einen großen Schritt in die Moderne machen, in dem sie die Reformschreibungen ablegen!
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Kommentar von Peter Müller, verfaßt am 25.06.2006 um 19.32 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=480#4355
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@ Ballistol
Ich hatte mir schon gedacht, daß ich besser geschwiegen hätte. Also, zum letztenmal: Worum es geht, entscheiden nicht die (oft ahnungslosen) Zeitungsartikel, sondern die EDK. Ich gebe den Rat deshalb zurück: Bitte lesen Sie die Pressemitteilungen der EDK!
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Kommentar von GL, verfaßt am 25.06.2006 um 19.04 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=480#4354
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Kommentar verfaßt von Peter Müller am 22.06.2006 um 13:59 Uhr
Die Erziehungsdirektoren sind nicht "die Schweizer".
Wie kommen die Politiker überhaupt dazu, die Bevölkerung zu entmündigen, wenn es sich um die deutsche Schriftsprache handelt? Noch deprimierender ist, eine solche Entmündigung zu akzeptieren und als Leser oder Leserin ohne Widerstand die reformierten Bücher zu kaufen!
Von Germanist war am 23.06.2006 folgender Beitrag zu lesen:
Die neue bayerische Volksetymologie:
"Auf den Bärgen wohnt die Freiheit, auf den Bärgen wohnt der Bär."
Süddeutsche Zeitung v. 23.06.06, Bayern, Ein Jodler auf der Jagd.
Kann mir ein Sprachgelehrter erklären, was Bärgen sind und seit wann die Freiheit auf den Bärgen und nicht in den oder zwischen den Bergen zu finden ist? Dem Verfasser muss ein Bier in München offenbar besser bekommen sein als die Jagd.
Nach einem mehrtägigen Aufenthalt im April oberhalb der Via Mala verlangte ich in meiner Buchhandlung das Buch unter dem Titel Via Mala von John Knittel. Voraussetzung für den Kauf war natürlich, diesen Roman in herkömmlicher Rechtschreibung lesen zu können. Die Buchhändlerin sicherte mir zu, das Buch zurückzunehmen, sollte die vierte Auflage, März 2006 (in die deutsche Sprache übersetzte Fassung, 1999, von Margaret Furtwängler-Knittel und Hubert Furtwängler, Maienfeld/Graubünden) in neuer Rechtschreibung gedruckt worden sein.
Zwar waren mir beide Verfilmungen dieses Klassikers bekannt, aber ich kann nur sagen: Was für ein Genuss! Sogar Zuk-ker (statt Zu-cker).
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Kommentar von Sauerländer, verfaßt am 25.06.2006 um 18.45 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=480#4353
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Seit mehreren Ausgaben schreibt Harry Rowolth in der ZEIT wieder seine Kolumne Pooh`s Corner, komplett in normaler Rechtschreibung (mit "daß").
Weiß jemand, was da bei der ZEIT los ist ?
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Kommentar von Ball ist toll! (Ballistol, Viertelfinalschreibweis, verfaßt am 25.06.2006 um 16.56 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=480#4352
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--> Herrn Müller
Es geht in den Artikeln ausdrücklich um die Übergangszeit für "alte Reformschreibweisen". Bitte lesen Sie die hinzugefügten Zeitungsartikel!
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Kommentar von Peter Müller, verfaßt am 25.06.2006 um 15.01 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=480#4350
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@ Ballistol
Nein, diese Übergangsfrist kann gar nicht verlängert werden, sie ist am 31. Juli letzten Jahres abgelaufen.
Wir sprechen hier von der Übergangsfrist für die drei Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung, Zeichensetzung und Worttrennung. Sie wurde auf Beschluß der EDK vom Juni 2005 "bis auf Weiteres" fortgeführt. Nach neuestem Beschluß der EDK wird "die Übergangsfrist für die bereits seit 1. August 2005 bestehende Korrekturtoleranz" (also die herkömmliche und neue Rechtschreibung nebeneinander für die drei Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung, Zeichensetzung und Worttrennung) nun "noch drei Jahre, bis zum 31. Juli 2009, fortgesetzt".
In diesen Bereichen – eingeschlossen der Überlappungsbereich groß/klein – darf demnach eine herkömmliche Schreibweise, auch wenn es sie in neuer Rechtschreibung nicht mehr gibt, noch drei Jahre nicht als Fehler angestrichen werden, z.B.
"Raus!" schrie er (ohne Komma)
Zuk-ker (statt Zu-cker)
La-sten (statt Las-ten)
spazierengehen (statt spazieren gehen)
leid tun (statt leidtun)
pleite gehen (statt pleite gehen)
Es kann gut sein, daß die EDK ihren eigenen Beschluß anders interpretiert. Dann hätte sie aber ihre Pressemitteilungen falsch abgefaßt.
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Kommentar von Ballistol, verfaßt am 23.06.2006 um 10.28 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=480#4346
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Herr Müller, die verlängerte Übergangsfrist bezieht sich nicht auf den Gebrauch der bewährten Normalorthographie, sondern auf den des des Deformzustands von 2004. Das sollte Anlaß zu Mißmut sein, nicht zur Freude.
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Kommentar von FAZ.net, 22. 6. 2006, verfaßt am 22.06.2006 um 21.27 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=480#4345
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»Schweiz übernimmt korrigierte Rechtschreibreform
(dpa) Auch die Schweiz wird die Korrekturen der Rechtschreibreform übernehmen. Dies beschloß die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) der Eidgenossenschaft an diesem Donnerstag in Bern. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte im Februar Änderungen der lange umstrittenen Reform vorgeschlagen.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz tritt die modifizierte Rechtschreibung am 1. August offiziell in Kraft. Es herrschen aber unterschiedliche Übergangsfristen: In Deutschlands Schulen werden dann noch ein Jahr lang alte Reformschreibweisen toleriert, ohne daß diese als Fehler gewertet werden. In Österreich läuft die Übergangsfrist zwei Jahre, in der Schweiz sogar drei Jahre bis zum 31. Juli 2009.«
(FAZ.net, 22. Juni 2006)
Lesermeinungen zum Beitrag
Korrektur der Reform?
Gerhard Dünnhaupt, 22.06.2006, 12:58
Wie lange wird es dauern, bis wir die "Änderung der Berichtigung der Modifikation der Korrektur der Reform" bekommen? Die Sprache ist ein Naturprodukt, und es ist eine typisch deutsche Idee, sie in ein Regelwerk zwängen zu wollen.
Der Editor des "Webster Dictionary" erklärt dies so:
"Wir schreiben nur auf, wie die Leute sprechen. Wir arbeiten DEskriptiv. Die Deutschen schreiben vor, wie sie sprechen sollen. Sie arbeiten PRÄskriptiv."
Keinem Menschen würde es je einfallen, eine englische Sprachreform einzuführen.
noch Hoffnung?
Ruth Salber-Buchmüller, 22.06.2006, 17:56
Angesichts der Bereitschaft der FAZ, sich dem "Konsens" nicht zu verschließen, erscheinen mir weitere Stellungnahmen zu diesem desaströsen Thema müßig.
Nur möchte ich festhalten:
Was bei uns im Lande im Verlauf der letzten zehn Jahre auf der politischen Bühne gelaufen ist, kann mit Fug und Recht als das größte und widerwärtigste Schmierentheater seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet werden. Kein Volk auf der Welt ließe sich seine Sprache mit derart diktatorischen und gleichsam debilen Durchboxmaßnahmen zerstören.
Die Altachtundsechziger Protagonisten zerschlagen unsere Schriftkultur, sie finden unsere Nationalhymne "furchtbar", derer man sich "schämen" muß, sie kritisieren das "unverkrampfte" Schwenken unserer Fahnen.
Politiker dieser Art könnten sich in Frankreich die Kugel geben.
Kommt sie, die FAZ, am Ende doch als deus ex machina auf diese Bühne?
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Kommentar von borella, verfaßt am 22.06.2006 um 21.06 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=480#4344
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Liest man die diversen Meldungen, so scheint niemand in der Presse von der Existenz einer Version 2004 Bescheid zu wissen.
Die RSR 2004 existiert in der Realität offenbar nicht. Welche Rolle spielt sie eigentlich heute noch?
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Kommentar von news.search.ch, 22. 6. 2006, verfaßt am 22.06.2006 um 20.04 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=480#4343
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»Revidierte Rechtschreibung ab August
Die Schweiz übernimmt die Korrekturen der Rechtschreibreform ab dem 1.August, wie sie der Rat für deutsche Rechtschreibung vorschlägt. Dies beschloss die Erzieungsdirektorenkonferenz EDK.
Anders als in Deutschland und Österreich gilt in der Schweiz aber eine längere Übergangsfrist: Die alten Reformschreibweisen werden bis 31.Juli 2009 toleriert. Aus den neuen Vorschlägen erfolgten für die Rechtschreibvermittlung an der Volksschule nur marginale Veränderungen, schreibt die EDK.
Die Reform der Rechtschreibung sei seit 1998 gut in den Schweizer Schulen umgesetzt worden, bilanziert die EDK.«
(news.search.ch, 22. Juni 2006)
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Kommentar von baz/NZZ, 22. 6. 2006, verfaßt am 22.06.2006 um 19.57 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=480#4342
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»Schweiz übernimmt korrigierte Rechtschreibreform
Wenig Änderungen für die Schulen
Die Schweiz übernimmt die Korrekturen der Rechtschreibreform, wie sie der Rat für deutsche Rechtschreibung vorschlägt. Das beschloss die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) am Donnerstag.
Aus den Änderungsvorschlägen «ergeben sich für die Vermittlung der Rechtschreibung an der Volksschule nur marginale Veränderungen», schreibt die EDK in ihrem Communiqué. In Deutschland, Österreich und der Schweiz tritt die modifizierte Rechtschreibung am 1. August offiziell in Kraft.
Drei Jahre Übergangsfrist
Es herrschen aber unterschiedliche Übergangsfristen: In Deutschlands Schulen werden dann noch ein Jahr lang alte Reformschreibweisen toleriert, ohne dass diese als Fehler gewertet werden. In Österreich läuft die Übergangsfrist zwei Jahre, in der Schweiz sogar drei Jahre bis zum 31. Juli 2009.
Auf diesen Zeitpunkt wird in den Schweizer Schulen die Korrekturtoleranz also auch für die Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Zeichensetzung aufgehoben. Diese Bereiche waren bisher von einer Verbindlichkeit ausgenommen gewesen weil der Rat für Rechtschreibung hier seine Änderungen angekündigt hatte.
Schweizer Varianten verbindlich festgelegt
Die Reform der deutschen Rechtschreibung sei seit 1998 gut in den Schweizer Schulen umgesetzt worden, schreibt die EDK. Die jetzt vom Rat für deutsche Rechtschreibung vorgenommenen Anpassungen würden in erster Linie mehr Varianten zulassen - «haltmachen» oder «Halt machen», «du» oder wieder «Du» in Briefen zum Beispiel. Deshalb könnten in der Schule teilweise die bisherige Regel weiter vermittelt werden.
Wo dies nicht möglich ist, sollen Regeln darüber entscheiden, welche Varianten benützt werden dürfen. Im Auftrag der EDK wird ein entsprechender Ratgeber für Lehrpersonen erarbeitet, der im Herbst 2006 vorliegen soll. Darin sollen Vorschläge, die Verlage und Sprachorganisationen bei der EDK eingereicht haben, berücksichtigt werden.
Ebenfalls im Herbst erscheint der neue Schülerduden. Die übrigen Lehrmittel werden im Rahmen der üblichen Erneuerungsprozesse angepasst, schreibt die EDK.«
(Basler Zeitung [AP/baz], 22. Juni 2006; NZZ Online [sda], 22. Juni 2006)
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Kommentar von Die Welt, 22. 6. 2006, verfaßt am 22.06.2006 um 19.03 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=480#4341
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»Schweiz übernimmt korrigierte Rechtschreibreform
Wie in Deutschland und Österreich treten die neuen Regeln am 1. August offiziell in Kraft. Es herrschen aber unterschiedliche Übergangsfristen in den drei Ländern.
Bern - Auch die Schweiz wird die Korrekturen der Rechtschreibreform übernehmen. Dies beschloß die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) der Eidgenossenschaft in Bern. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte im Februar Änderungen der lange umstrittenen Reform vorgeschlagen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz tritt die modifizierte Rechtschreibung am 1. August offiziell in Kraft.
Es herrschen aber unterschiedliche Übergangsfristen in den drei Ländern: In Deutschlands Schulen werden alte Reformschreibweisen noch ein Jahr lang toleriert, ohne daß diese als Fehler gewertet werden. In Österreich läuft die Übergangsfrist zwei Jahre, in der Schweiz sogar drei Jahre bis zum 31. Juli 2009.
Die Korrekturen der Rechtschreibreform beträfen nicht die neue Rechtschreibung insgesamt, sondern nur einzelne Regeln, betonte die Schweizer EDK. Sie übte noch einmal Kritik am Alleingang Deutschlands. Die Kultusministerkonferenz in Deutschland habe den Vorschlägen des Rates zugestimmt „ohne vorgängige Rücksprache mit den deutschsprachigen Partnern in Österreich, in der Schweiz und in Liechtenstein“.
Die in den 1980er-Jahren initiierte Reform der deutschen Rechtschreibung sei seit 1998 gut in den Schweizer Schulen umgesetzt worden. Die jetzt nachträglichen Anpassungen zu einzelnen Regeln „werden wenig Auswirkungen auf die Vermittlung in der Volksschule haben“. Da die Veränderungen des Rates für deutsche Rechtschreibung in erster Linie mehr Varianten-Schreibungen zulassen („haltmachen“ oder „Halt machen“/ „du“ oder als Variante wieder „Du“ in Briefen) könne in der Schule teilweise die bisherige Regel weiter vermittelt werden. Wo dies nicht möglich sei, solle die Variantenschreibung möglichst durch Regeln bestimmt werden.
Weitere Änderungen beträfen Spezialfälle und Randgebiete, die allenfalls zum Lernprogramm an weiterführenden Schulen gehörten. Es werde Aufgabe der Fachdidaktik sein, die Veränderungen des Rates schulgerecht aufzubereiten. Im Herbst 2006 werde eine Neuauflage des Schweizer Schülerdudens erscheinen. WELT.de/dpa«
(Die Welt, 22. Juni 2006)
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Kommentar von Peter Müller, verfaßt am 22.06.2006 um 13.59 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=480#4339
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Die Erziehungsdirektoren sind nicht "die Schweizer". Niemand hat hierzulande erwartet, daß die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) die neueste Variante der Rechtschreibung nicht durchwinken würde. Hingegen sind wir erbaut, daß die EDK die Forderung der Schweizer Orthographischen Konferenz berücksichtigt hat, die Übergangsfrist zu verlängern. Das konnte nicht unbedingt erwartet werden und zeigt, daß auch in der EDK die Zweifel am Sinn der Rechtschreibreform wachsen. Die Befürworter einer sprachrichtigen Rechtschreibung in der Schweiz werden dafür sorgen, daß diese Zweifel auch in diesen drei Jahren nicht kleiner werden.
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Kommentar von Bernhard Eversberg, verfaßt am 22.06.2006 um 12.17 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=480#4338
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Die Schweizer haben sich nun doch nicht getraut, man wird aber die Deutschen in puncto Toleranz übertrumpfen – siehe hier.
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