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Nachrichten rund um die Rechtschreibreform

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13.07.2005
 

Was darf die KMK?
(Wie wäre es z. B. mit einer Reform der englischen Orthographie?)

Der ehemalige Verfassungsrichter Gottfried Mahrenholz bezweifelt, daß das Verfassungsgericht sich seine Zustimmung zur Rechtschreibreform im Jahr 1998 gut überlegt hat.

Mahrenholz war damals schon nicht mehr im Amt – sonst, so sagt er in einem Gespräch mit Dankwart Guratzsch, hätte er sich »auf alle Fälle gegen das ganze Verfahren gewehrt«.



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Kommentare zu »Was darf die KMK?«
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Kommentar von J.-M. Wagner, verfaßt am 13.07.2005 um 15.36 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=296#1168

Zur Stellungnahme des kultur- und medienpolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, siehe hier.


Kommentar von Bernhard Eversberg, verfaßt am 13.07.2005 um 11.56 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=296#1167

Das Englische hätte, legte man dieselben Kriterien an, eine Orthographiereform weitaus nötiger. Allerdings wurde dies durchaus versucht, schon um 1900 herum. Relikte davon sind einige noch heute zu bemerkende Differenzen zwischen der britischen und amerikanischen Variante, wie z.B. theater und theatre.
Vehement setzte sich der recht bekannte Amerikaner Melvyl Dewey für die Reform ein. Er schrieb sogar seinen eigenen Namen Melvil Dui.
Aus dem Mißlingen dieses und anderer Unternehmungen in anderen Ländern hätte man lernen können.



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