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27.05.2005
 

Missglückte Regelung der deutschen Rechtschreibung?
Eine Antwort auf Stefan Stirnemann

Die Schweiz entsendet Dr. Roman Looser in den Rat für deutsche Rechtschreibung. Aus diesem Anlaß dokumentieren wir seine Reaktion auf die Forderung nach einem Moratorium.

Stefan Stirnemann hat im Gymnasium Helveticum Nr. 5/04 auf Seite 48 einen Aufruf des Arbeitskreises Orthographie St. Gallen und des Sprachkreises Deutsch publiziert. Der Text ist auch zu finden unter: www.sprachkreis-deutsch.ch/verein_presseraum.php. Der Vorstand des VSDL hat diesen Aufruf nicht unterzeichnet, nicht zuletzt auch deshalb, weil darin persönliche, unseres Erachtens perfide Attacken gegen die Schweizer Mitglieder der Reformkommission geritten werden. Wir haben deshalb Roman Looser von der wbz-Weiterbildungsgruppe Deutsch um eine Stellungnahme angefragt. Hier ist sie. (Red.)

Diskussionen über Reformen der deutschen Rechtschreibung werden seit eh und je sehr emotional geführt. Dabei wird immer wieder polemisiert. Das ist ärgerlich, aber – betrachtet man die Geschichte der versuchten Rechtschreibreformen in der Vergangenheit – nichts Neues.

Auch der Aufruf des „Arbeitskreises Orthographie St. Gallen“ und des „Sprachkreises Deutsch“ gegen die neue Rechtschreibung, unter anderem in der neuesten Nummer des „Gymmnasium Helveticum“ (5/04) publiziert, macht da keine Ausnahme. Im Aufruf wird ein Moratorium verlangt: „Die Regeln von 1996 dürfen erst nach einer gründlichen Prüfung verbindlich werden.“ Was ist von diesem Aufruf zu halten?

Zunächst ein Hinweis zu meiner Position: Ich könnte sowohl mit der alten Rechtschreibung als auch mit der jetzt geltenden neuen oder sogar mit einer anderen (die zum Beispiel die gemässigte Kleinschreibung enthielte) leben. Mir ist es egal, ob ich Gämse oder Gemse schreibe, Aufsehen erregend oder aufsehenerregend. Der Text wird nicht besser, ob ich die eine oder andere Variante verwende. Doch ich stehe für die neuen Rechtschreibregeln ein, auch weil die Erziehungsbehörden in den deutschsprachigen Ländern das so beschlossen haben.

Es gibt aber auch andere Gründe, den Aufruf des „Arbeitskreises Orthographie“ und des „Sprachkreises Deutsch“ abzulehnen respektive die neue Regelung zu unterstützen.

Die neue Rechtschreibung ist ein Kompromisswerk. Das sagen auch die Mitglieder des „Internationalen Arbeitskreises für Orthographie“, der die Neuregelung unter Vorgabe der zuständigen staatlichen Stellen ausgearbeitet hat. So war beispielsweise eine Mehrheit der Mitglieder für die gemässigte Kleinschreibung (Kleinschreibung der Nomen/Substantive). Die Politiker sprachen sich aber mehrheitlich gegen diesen Reformvorschlag aus. Wo Kompromisse nötig sind, gilt es auch Abstriche zu machen.

Trotz allem ist es gelungen, die Regeln deutlich zu systematisieren, sei das bei der Klein-/Grossschreibung, bei der Zeichensetzung, bei der Worttrennung am Zeilenende, der Bindestrichschreibung oder sogar bei der Getrennt- und Zusammenschreibung.

Im Aufruf wird gesagt, es seien laufend Änderungen gemacht worden und ein ewiges Hin und Her bei der neuen Rechtschreibung festzustellen. Das stimmt nicht.

Seit die neue Rechtschreibung eingeführt wurde, ist bis im Juni 2004 keine Regel geändert worden. Verwirrung entstand zu Beginn vor allem, weil einzelne Verlage, kaum war die Neuregelung beschlossen, neue Wörterbücher auf den Markt brachten, die sich wegen dem Interpretationsspielraum zum Teil voneinander unterschieden. Die „Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung“ hat hier klärend eingegriffen. Und genau das ist eine ihrer Aufgaben:

„Aufgabe der Kommission ist es, die Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung auf der Grundlage des neuen orthographischen Regelwerks zu bewahren und die Rechtschreibung im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln. Insbesondere obliegt es der Kommission, die Umsetzung der Neuregelung beratend zu begleiten und Zweifelsfälle zu klären. Somit wird die Arbeit der Kommission zur Richtschnur für alle Wörterbuchverlage wie z. B. Bertelsmann oder Duden. Die Kommission sucht hierbei den Meinungsaustausch mit Lexikographen und Verlegern, Schriftstellern und Journalisten, Lehrern und Eltern. Des Weiteren gehört es zu den Aufgaben der Kommission, die künftige Sprachentwicklung zu beobachten und Empfehlungen zur Anpassung des orthographischen Regelwerks an den allgemeinen Sprachwandel zu erarbeiten. Hierbei werden auch Gesichtspunkte der Sprachkultur eine Rolle spielen.“ (Vgl. http://www.rechtschreibkommission.de)

Wie in vorstehendem Zitat ersichtlich wird, ist es auch eine Aufgabe der Kommission, die Rechtschreibung im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln und Empfehlungen zur Anpassung des Regelwerks zu erarbeiten. Insbesondere sollte nach der Einführung den Einwänden gegen das neue Regelwerk nachgegangen werden. Im Aufruf steht, die Kommission sei gegenüber wissenschaftlichen Einwänden unbekümmert. Wie im umfangreichen „4. Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung“ nachzulesen ist (vgl. http://www.rechtschreibkommission.de), ist genau das nicht der Fall. Dort werden die Kritikpunkte aufgelistet und besprochen.

Aufgrund der vorgebrachten Kritikpunkte kommt es nun bei einigen Regeln zu kleineren Änderungen, das heisst, es sind zusätzliche Varianten zulässig. Wichtig ist dabei aber der Hinweis, dass die bisherigen Regeln im neuen Regelwerk weiterhin gelten. Grundsätzlich lässt sich sagen: Kritik gab es vor allem bei der Getrennt- und Zusammenschreibung.

Doch was ändert sich konkret resp. wird zusätzlich erlaubt?

Im Bereich Laut-Buchstaben-Zuordnungen gibt es keine Änderungen.
Im Bereich Zeichensetzung gibt es keine Änderungen.
Im Bereich „Schreibung mit Bindestrich“ gibt es nur marginale Änderungen, indem zusätzliche Varianten möglich sind, wie neben 8fach neu auch 8-fach.
Im Bereich Gross- und Kleinschreibung gibt es wenige zusätzliche Varianten:

Kleinschreibung bei festen Verbindungen aus Präposition und dekliniertem oder nichtdekliniertem Adjektiv ohne vorangehenden Artikel: Neben der Kleinschreibung wird auch die Grossschreibung zugelassen (von neuem / von Neuem, …)

Grossschreibung von Zahladjektiven: Die Zahladjektive viel, wenig, ein, ander dürfen bei einer Nominalisierung auch grossgeschrieben werden (Die einen/Einen sagen dies, die anderen/Anderen das.).

Grossschreibung von Adjektiven in bestimmten festen Verbindungen aus Adjektiv und Nomen: Bei fachsprachlichen Bezeichnungen (wie Rote Karte, Weisse Lilie, …) wird es den entsprechenden Fachsprachen überlassen, ob die zugehörigen Adjektive gross- oder kleingeschrieben werden.

Einzelfall des Typs Nomen + Verb: neben „Leid tun“ ist auch „leidtun“ erlaubt.

Im Bereich Getrennt- und Zusammenschreibung gibt es die meisten, aber nicht viele Änderungen in Form von zusätzlichen Varianten.

Bei der Verbindung Partikel + Verb kommen neu zusätzliche Partikel hinzu, die man mit dem folgenden Verb (in der Grundform) zusammenschreibt. Es sind dies: dahinter-, d(a)rauf-, d(a)rauflos-, d(a)rin-, d(a)rüber-, d(a)rum-, d(a)runter-, davor-, draus-, hinter-, hinterdrein-, nebenher-, vornüber-.

Fazit: Neben den rund 100 bereits aufgeführten Partikeln kommt also ein rundes Dutzend neu dazu.
Zusätzlich werden die Kriterien für die Getrenntschreibung von Partikel + Verb präzisiert.

Verbindungen mit Partizipien. Das ist der Bereich, der am heftigsten umstritten ist. Das hängt vor allem damit zusammen, dass hier das grammatische Prinzip am stärksten gegen das semantische steht. Es ging bei der Neuregelung in erster Linie darum, eine Regel zu entwickeln, die nicht auf dem Gefühl beruht, sondern sich operationalisieren lässt. Deshalb wurde das grammatische Prinzip dem semantischen vorgezogen. Das führte zu folgender Regel: Verbindungen mit Partizipien müssen getrennt geschrieben werden, wenn es eine entsprechende Verbindung im Infinitiv gibt (Aufsehen erregen > Aufsehen erregend).

Diese Regel wird neu flexibler gehalten: Bei steigerbaren Verbindungen werden zwei Varianten zugelassen: die getrennte Schreibung und die Zusammenschreibung (1. Variante: Zeit sparen, weil im Infinitiv möglich: Zeit sparen; 2. Variante: zeitsparend, weil die Wortgruppe steigerbar ist: zeitsparender).

Das sind alle Änderungen. Wie gesagt: Genauer aufgeführt und beschrieben sind sie unter: http://www.rechtschreibkommission.de (unter dem Stichwort „Aktuell“ – „Der vierte Bericht der Kommission“).

Im Aufruf wird indirekt unterstellt, die Neuregelung sei zu wenig wissenschaftlich fundiert. Der Aufruf verweist auf ein Exemplar der „Schweizer Monatshefte“ (11/2003). Dort formuliert es das ehemalige Kommissionsmitglied Horst Haider Munske deutlicher: „Die vielen Grammatikverstösse sind auch Ergebnis einer einseitigen Zusammensetzung der Kommission, der kein einziger Grammatikforscher angehörte.“ Wie unhaltbar dieser Vorwurf ist, zeigt sich unter anderem bei den Schweizer Vertretern in der Kommission. Horst Sitta und Peter Gallmann sind führende Grammatik- und Rechtschreibforscher. Auch wer die Publikationen zur Rechtschreibtheorie in den vergangenen zwanzig Jahren mitverfolgt, sieht schnell, dass der Vorwurf sehr weit hergeholt ist. Man wird den Verdacht nicht los, dass die Gegner der Reform einfach nur das als wissenschaftlich begründet erachten, was aus der eigenen Ecke publiziert wird.

Im Aufruf wird der Vorwurf erhoben, es gehe bei der Reformdiskussion vor allem ums Geschäft, insbesondere geht der Vorwurf auch an die Schweizer Kommissionsmitglieder. Grundsätzlich findet sich kaum ein namhafter Rechtschreibforscher, der nicht auch in einem Verlag seine Schriften publiziert, der Publikationen herausgibt, die von der Rechtschreibreform in irgendeiner Form profitieren. Dass Peter Gallmann und Horst Sitta sich um des Geschäftes willen für die Rechtschreibreform engagieren, ist eine bösartige Unterstellung.

Die EDK hat 1996 tatsächlich die Weisung herausgegeben, dass der Duden massgebendes Referenzwerk für alle Rechtschreibfragen im Schulunterricht sein soll. Dies nicht, weil Horst Sitta unter anderem auch als Dudenautor tätig ist, sondern weil das schon seit einem Bundesratsbeschluss vom 15. Juli 1902 der Fall ist.

Die neue Rechtschreibung ist in einem langen Prozess erarbeitet worden. Die Anfänge reichen zurück ins Jahr 1980. Die Vorschläge waren immer auch der Öffentlichkeit zugänglich und es fanden breite Diskussionen statt, bevor 1996 das neue Regelwerk in Kraft gesetzt wurde. Wer dazumal nicht in die Diskussion eingegriffen hat, kann nicht heute behaupten, eine breite Diskussion habe gar nicht stattgefunden.

In den entsprechenden Kommissionen arbeiteten und arbeiten führende Rechtschreibtheoretiker und auch Grammatiker mit. Die Forderung im Aufruf, die Regeln von 1996 dürfen erst nach einer gründlichen Prüfung verbindlich werden, ist wiederum recht dreist. Denn die Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung hat während sieben Jahren (seit 1997) diese gründliche Überprüfung geleistet. Wenn einem die Ergebnisse der Überprüfung nicht in den Kram passen, ist es allzu leicht, einfach die jetzige Kommission durch eine andere ersetzen zu wollen.

Des Weiteren wird im Aufruf behauptet, rund 15% der Einträge in einem Wörterbuch müssten nach den oben vorgeschlagenen zusätzlichen Regeln resp. Regelvarianten geändert werden. Auch das ist eine haltlose Behauptung, die jeglicher Grundlage entbehrt und nur der Panikmache dient. Man vergleiche dazu die Ausführungen auf http://www.rechtschreibkommission.de unter dem Stichwort „Aktuell“ – „Zu den Auswirkungen der im 4. Bericht vorgeschlagenen Regeländerungen – beispielhaft dargestellt an der Buchstabenstrecke D“.

Ich bin nicht der Meinung, dass die neuen Rechtschreibregeln perfekt sind, eben weil sie so wie jede Regelung, die nicht von einer Person allein gemacht wird, ein Kompromisswerk sind. Aber sie sind mit Bestimmtheit systematischer und damit besser lehr- und lernbar als die alten. Natürlich ist eine Änderung der Rechtschreibung für jene, die eine alte Regelung kennen, mühsam. Aber für all jene, die eine Rechtschreibung neu lernen, ist diese systematischere Regelung ein Gewinn – davon zeugen die Erfahrungen auf der Volksschulstufe.

Roman Looser, Kantonsschule am Burggraben und Mitglied der WBZ-Weiterbildungsgruppe Muttersprache Deutsch


Quelle: Deutschblätter 51/2004


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Kommentare zu »Missglückte Regelung der deutschen Rechtschreibung?«
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 28.05.2005 um 21.28 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=262#733

Roman Looser wird in den Rat entsandt, um gemeinsam mit Sitta, Gallmann, Lindauer und Müller möglichst jede Änderung der Reform zu verhindern. Alle fünf werden stets in genau derselben Weise abstimmen, nämlich so wie Sitta. Nimmt man noch die ebenso berechenbaren österreichischen Blockierer um Blüml hinzu, hat man eine interessante Konstellation. Sie wird ihre Wirkung auf die Öffentlichkeit nicht verfehlen. Es handelt sich um den harten Kern der Reformertruppe, der die jüngste Wende zum orthographischen Realismus einfach nicht mitmachen will und damit nun - das ist das Allerschönste - die stärkste Stütze der deutschen Kultusminister bildet. Andererseits empfinden unsere beiden Nachbarländer die ständige Bevormundung durch die KMK immer mehr als arge Zumutung, womit sie "sehr Recht haben" (wie Dr. Looser schreiben würde).


Kommentar von Günter Loew, verfaßt am 28.05.2005 um 14.45 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=262#732

Dr. Roman Loosers Antwort auf Stefan Stirnemann wirft grundsätzliche Fragen auf. In Stefan Stirnemanns Aufruf werde indirekt unterstellt, führt Looser aus, "die Neuregelung sei zu wenig wissenschaftlich fundiert". Diese These ist in jedem Falle richtig, denn sie ist u. a. von Professor Munske anhand von konkreten Beispielen verifiziert worden. Selbst wenn Munske damit unrecht hätte, daß der Kommission kein einziger Grammatikforscher angehörte, weil die Schweizer Vertreter in der Kommission, Horst Sitta und Peter Gallmann, "führende Grammatik- und Rechtschreibforscher" seien, sprechen die nachgewiesenen Grammatikfehler in der Reform höchstens gegen deren von Looser behauptete sachliche Kompetenz. Wissenschaftliche Kompetenz erweist sich nach allgemeinem Verständnis nämlich daran, wie sachgerecht ein "Forscher" mit seinem Gegenstand umgeht. Wer sich nicht damit begnügt, die Regeln aufzuzeigen, nach denen sich die deutsche Sprache und ihre Orthographie tatsächlich richten, sondern zum orthographischen Gesetzgeber aufwirft und Schreibregeln erfindet, die sogar Verstöße gegen die Grammatik des Deutschen darstellen, disqualifiziert sich dadurch selbst als Wissenschaftler.

Herr Looser hat anscheinend aber auch immer noch nicht begriffen, daß die Sprache kein Gegenstand ist, der der Regelungsgewalt von staatlichen Institutionen oder gar von diesen eingesetzten Expertenkommissionen unterworfen wäre. Bei der Orthographie geht es allein um die Frage der sprachlichen Richtigkeit, und darüber entscheidet letztlich nur der von kompetenten Schreibern für richtig oder zumindest für akzeptabel gehaltene Sprachgebrauch. Die Politik (in Gestalt irgendwelcher staatlicher Autoritäten oder Institutionen) kann einen mündigen Bürger überhaupt nicht dazu zwingen, Schreibungen zu akzeptieren, die ihm nicht einleuchten, und erst recht kann niemand von ihm erwarten, daß er sich auch noch nach fragwürdige Kompromißentscheidungen von Expertengremien richtet. Die deutsche Orthographie kann und darf keine Machtfrage sein, weil der Staat auf diesem Gebiet nicht einmal über Sanktionsmittel verfügt und sich durch das hartnäckige Festhalten an einer so törichten, in unzähligen Fällen sprachwidrigen und dazu auch noch handfest fehlerhaften "Reform" nur lächerlich macht. Selbst der Versuch, die von der Sprachgemeinschaft nicht akzeptierten Schreibungen über die Geiselnahme von dem Staat hilflos ausgelieferten Schülern doch noch durchzusetzen, wird mit höchster Wahrscheinlichkeit vor Gericht scheitern. Nach meinem Eindruck haben die verantwortlichen Politiker das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gründlich genug gelesen.

Die KMK hat nur noch eine allerletzte Chance, ihr inzwischen schon ziemlich ramponiertes Ansehen einigermaßen wiederherzustellen: sie muß es zulassen, daß der von ihr selbst installierte "Rat für deutsche Rechtschreibung" alle Teile des Reformmachwerks ohne jede Einschränkung auf den Prüfstand stellt und sie selbstverständlich auch verbessern darf. Was falsch ist, kann kein verantwortlicher Politiker zur Grundlage der Notengebung machen wollen.

Man darf auf den 3. Juni gespannt sein. Er könnte schon zum "Tag der Wahrheit" werden.



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