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30.11.2004
Politikberatung (Forts.)
Rechtswissenschaftler und Rat für deutsche Rechtschreibung e.V. appellieren an die Bundestagsfraktionen
Dr. Johannes Wasmuth, Koordinator einer Initiative von mehr als 70 Professoren der Rechtswissenschaft aus Deutschland, Österreich und der Schweiz für die bewährte Rechtschreibung und Gründungsmitglied des Rates für deutsche Rechtschreibung e.V.,
wendet sich in einem Schreiben an die Bundestagsfraktionen.
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Kommentar von Schweizer Nationalrat, verfaßt am 11.09.2005 um 00.58 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=147#1674
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05.2000 n Petition Rechtswissenschaftler für die bewährte Rechtschreibung. Verzicht auf die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom 3. September 2004
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 3. September 2004 die von der Vereinigung „Rechtswissenschaftler für die bewährte Rechtschreibung" eingereichte Petition geprüft.
Die Petition verlangt die Rückkehr zur Rechtschreibenorm, wie sie vor Beginn der seit Juli 1996 laufenden Übergangsphase gültig war.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 18 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, ohne weitere Folge von der Petition Kenntnis zu nehmen.
Im Namen der Kommission
Der Präsident: Pfister Theophil
1. Inhalt der Petition
2. Erwägungen der Kommission
1. Inhalt der Petition
Die Petenten fordern:
- die gemeinsame Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung (Wiener Absichtserklärung) vom 1. Juli 1996 mit sofortiger Wirkung zu kündigen;
- sämtliche zur Umsetzung der Wiener Absichtserklärung erlassenen Regelungen umgehend aufzuheben - dabei sei den Schulen eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen;
- darauf hinzuwirken, dass die mit der Rechtschreibereform befassten Kommissionen von ihren Aufgaben zur Beobachtung und Fortentwicklung der Reform entbunden werden.
2. Erwägungen der Kommission
Die Kommission hat das Thema eingehend diskutiert und sich über den aktuellen Stand der Reform informiert. Für die grosse Mehrheit der Kommission kommt eine Rückkehr zur alten Rechtschreibung nicht in Frage, weil diese zahlreiche Mängel aufweist. Sie hat daher beschlossen, der Petition keine Folge zu geben. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, das neue Regelwerk in seiner jetzigen Form sei nicht konsensfähig, und sie befürchtet eine Entwicklung, die dazu führt, dass das, was man an den Schulen lehrt und lernt, nicht dem entspricht, wie man ausserhalb der Schule schreibt. Eine konsensfähige Lösung lässt sich ihrer Auffassung nach nur durch eine Anpassung des Regelwerks erzielen. Die möglichen Bedeutungsdifferenzierungen, die durch die Reform beseitigt wurden, müssen erhalten bleiben. Die Kommission bittet deshalb die Schweizer Delegation, in der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung bzw. deren Nachfolgeorganisation, dem Rat für deutsche Rechtschreibung, auf einen Konsens im Sinne der WBK hinzuwirken.
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