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Blüthen der Thorheit

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15.08.2006
 

Kuckeln

Laut WELT sollen wir rechtens nur noch über Google googeln dürfen. Geht das?

Bekommen wir Sprache nicht, wenn wir dem Volk aufs Maul schauen? Aber um jeden Streit zu vermeiden: Machen wir's doch sowieso rein hochdeutsch und kuckeln wir im Internet mit den Suchmaschinen, mit denen's unser Rechner am besten kann. In jeder Hinsicht ernst sollten wir da doch nicht kucken müssen.




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Kommentare zu »Kuckeln«
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Kommentar von Hans-Jürgen Martin, verfaßt am 12.12.2006 um 13.53 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=thorheiten&id=118#531

Die Änderung des Eintrags googeln auf Drängen des Suchmaschinenbetreibers Google ist für den neuen, präskriptiven Duden eigentlich nur konsequent: Dieser "dokumentiert" ja seit der Rechtschreib-"Reform" nicht wirklich, was "sich" durchsetzt bzw. durchgesetzt hat, sondern was die Kultusminister und Ministerpräsidenten durchsetzen – auch mit Hilfe des Duden. Wenn die Duden-Redaktion gegen den Sprachgebrauch (auseinander geschriebenen) Wortgruppen die Bedeutungen zusammen geschriebener Wörter andichtet und auch in Fällen falscher Großschreibung falsche Bedeutungen dekretiert, warum sollte sie dasselbe nicht auch mit Wörtern wie googeln tun?

 

Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 28.09.2006 um 22.31 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=thorheiten&id=118#403

Da traut sich einer was: »Jetzt warte ich darauf, dass irgendwann die Rechtschreibung eines Wortes geändert wird, wenn die Google-Suche mehr Treffer für die falsche Version als für die richtige ausspuckt. Wäre doch nur demokratisch. Und ich könnte dann endlich wieder eine Neuauflage des Dudens kaufen.«

Und das im Blog der SZ (siehe hier)!

 

Kommentar von Horst Ludwig, verfaßt am 29.08.2006 um 21.07 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=thorheiten&id=118#386

Nachdem ich oben also "kuckeln" vorgeschlagen habe, interessiert es mich doch, wieweit ein von einer markengeschützten Bezeichnung (einem Substantiv) volkssprachlich abgeleitetes Verb so einfach vom Volk weggeschützt werden kann. Und wenn da eine Brauerei eine der Adjektivformen zu ihrer Stadt anderen Mitbürgern vorenthalten kann, dann ist doch da auch was falsch dran. Die Braunschweiger Zeitung kann ja auch nicht verlangen, daß die weltbekannte Wurstsorte Braunschweiger umbenannt wird. Und Leberwurst Braunschweig, — Mann, das klingt ja beinahe wie ein Sportverein. Und: Muß ich — und wie könnte ich — "kuckeln" schützen lassen, so daß die Google-Leute nicht unsportlich Wortschöpfungen, die nicht die ihren sind, einfach auf dem Paragraphenwege dem Ohr und Munde des deutschsprechenden Volkes vorenthalten?

 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 17.08.2006 um 23.10 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=thorheiten&id=118#374

Nach einem Bericht der Südd. Zeitg. v. 17.8.06 versucht die Brauerei "Erdinger Weißbräu" in einer Kampagne durchzusetzen, daß das Adjektiv "Erdinger" außschließlich der Erdinger Weißbräu vorbehalten bleiben soll und andere nur "aus Erding" oder ähnliches verwenden dürfen. Sie konnte schon erreichen, daß sich die "Erdinger Therme" in "Therme Erding" und die "Erdinger Jazz Tage" in "Jazz Tage Erding" umbenannt haben. Mit dem Versuch, die SZ gerichtlich zu zwingen, den Namen ihrer Lokalausgabe "Erdinger SZ" zu ändern, ist sie aber am Landgericht München I gescheitert.

 

Kommentar von NZZ Online, 16. August 2006, 16:11, verfaßt am 17.08.2006 um 08.43 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=thorheiten&id=118#373

Google lässt Duden-Eintrag «googeln» ändern
Markenschutz als Begründung

Auf Drängen des Betreibers der Internetsuchmaschine Google hat der Duden in seiner jüngsten Ausgabe den Eintrag «googeln» geändert. Die Firma hatte dies verlangt, weil sie um ihren Markenschutz fürchtete.

(sda/dpa) Die Bedeutung der Wortneuschöpfung wurde nun enger gefasst, wie der Leiter der Dudenredaktion, Matthias Wermke, am Mittwoch in Mannheim sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der Zeitung «Die Welt». «Wir haben der Bitte nachgegeben - auch um einen Rechtsstreit zu vermeiden.»

Nicht mehr im allgemeinen Sinn

Laut «Welt» haben Anwälte der Firma weltweit Redaktionen von Zeitungen und Wörterbüchern aufgefordert, das Verb «googeln» nicht mehr im allgemeinen Sinne von «im Internet suchen» zu verwenden. Denn Google könnte seinen Markenschutz verlieren, wenn sich «googeln» als Oberbegriff für jede Recherche auch mit anderen Suchmaschinen im Internet durchsetzt.

Google sieht missverständlichen Gebrauch

Die Duden-Redaktion hatte den Begriff «googeln» in der 2004 veröffentlichten 23. Auflage des Duden erstmals aufgenommen - und zwar mit der Bedeutung «im Internet, besonders in Google suchen». Kurz darauf habe sich der Suchmaschinen-Betreiber gemeldet und einen missverständlichen Sprachgebrauch moniert, sagte Wermke.

«Die Sprache macht, was sie will»

Der neue Eintrag in der 24. Auflage des Duden, die am 22.Juli in die Buchläden kam, lautet nun: «mit Google im Internet suchen» - und nicht generell «im Internet suchen». Das Wort «Google» ist zudem mit einem Warenzeichen versehen. «Es ist allerdings fraglich, ob sich der allgemeine Sprachgebrauch auf Dauer beeinflussen lässt», sagte Wermke. «Die Sprache macht am Ende, was sie will.»

(Link)

 

Kommentar von Ballistol, verfaßt am 16.08.2006 um 13.03 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=thorheiten&id=118#371

FALSCH: Dabei wurde das transitive Verb „googeln“ doch gerade erst in jüngster Zeit linguistisch geadelt,

RICHTIG: Es handelt sich um ein intransitives Verb

FALSCH: Angelika Böhm, Sprecherin des Verlags Biographisches Institut & F. A. Brockhaus,

RICHTIG: Verlag Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus

 

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