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04.09.2009
Goethes Angel
Eine Frage an die Philologie
Thurmair, Maria/Eva-Maria Willkop (Hg.) (2003): Am Anfang war der Text. 10 Jahre "Textgrammatik der deutschen Sprache". München (iudicium)
Der Band ist in der damals neuen Reformschreibung abgefaßt, also inzwischen längst überholt. Nur zu Konrad Ehlichs Beitrag heißt es: "Auf nachdrückliche Bitte des Autors ist dieser Beitrag in der alten Rechtschreibung belassen worden."
Der gefeierter Harald Weinrich selbst, um dessen Werk es ja geht, scheint eine solche Bitte gegenüber seinen eigenen Schülerinnen nicht geäußert zu haben, und so liest man bei ihm z. B. das altmodische im Übrigen.
Ludwig Eichinger sieht einen „Anstoß für weiter führende Fragen“, Heinz Kretzenbacher ist von „Arbeitsplatz sichernden Erwägungen“ getrieben.
Usw.
Dietrich Krusche bespricht Goethes "Fischer", gibt den Text nach der dtv-Ausgabe von 1977 wieder, aber in Reformschreibung (wüsstest). Schwerer wiegt, daß er die erste Strophe so zitiert, wie es wohl in der Erinnerung vieler Goethe-Leser heißt: sah nach der Angel ruhevoll. Goethe schrieb aber: sah nach dem Angel ruhevoll, und er meinte wahrscheinlich den Angelhaken, wie es damals üblich war. Krusches Interpretation handelt von "oben/unten, außen/innen", die Blickrichtung spielt also eine entscheidende Rolle. Sie ist aber verschieden je nachdem, ob der Fischer nach der Angel oder nach dem Haken sieht. Ich komme gerade von der Nordsee, wo die Angler teils nach oben zur Angelrute, teils in die Flut nach dem Haken gesehen haben. Gefangen haben sie in den vier Wochen so oder so nichts. Die Kühlbox für den Fisch enthielt aber stets genug Bier, mit dem sie sich über die langen Stunden hinweggerettet haben.
Krusche kündigt sogar an: "Das Gedicht soll so vor die Augen derer treten, die diese Zeilen lesen, wie sie es von jeher kennen." Ich habe die Goethe-Philologie nicht im Kopf, aber ist die hier gebotene Version vielleicht von Goethe irgendwo autorisiert?
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Kommentar von Oliver Höher, verfaßt am 05.09.2009 um 14.59 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1205#14931
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Der Hinweis auf die Goethe-Philologie (mit der es Germanisten übrigens selten genau nehmen) ist natürlich berechtigt. Und Herrn Icklers Frage, ob die Version „die Angel“ von Goethe „irgendwo autorisiert“ sei, läßt sich nur verneinen.
Hoffentlich langweile ich nun niemanden, wenn ich diese Verneinung etwas erläutere.
Die Textvorlage von Dietrich Krusche ist die 18bändige dtv-Ausgabe „Sämtliche Werke in 18 Bänden“, die 1977 erschienen war. Diese Ausgabe ist laut Impressum ein „Unveränderter Nachdruck der Bände 1—17 der Artemis-Gedenkausgabe zu Goethes 200. Geburtstag am 28. August 1749, herausgegeben von Ernst Beutler unter Mitarbeit zahlreicher Fachgelehrter; zweite Auflage Zürich 1961 bis 1966. […] Band 1: Einführung und Textüberwachung von Emil Staiger[.]“
Das Gedicht „Der Fischer“ von 1778 steht dort auf den Seiten 116—117, mit folgender ersten Strophe:
Das Wasser rauscht’, das Wasser schwoll,
Ein Fischer saß daran,
Sah nach dem Angel ruhevoll,
Kühl bis ans Herz hinan.
Und wie er sitzt und wie er lauscht,
Teilt sich die Flut empor;
Aus dem bewegten Wasser rauscht
Ein feuchtes Weib hervor.
In seiner Einführung teilt der Herausgeber Emil Staiger folgendes zur Textvorlage und Textbehandlung mit: „Der Text beruht auf einer vorsichtigen Revision der Sophienausgabe. Das heißt, er bietet in der Regel die letzte von Goethe gebilligte Fassung. Wo sich diese aber sehr weit von der ersten Niederschrift entfernt, wird, bei bedeutenderen Gedichten, auch die frühere Fassung mitgeteilt. Orthographie und Interpunktion sind dem heutigen [1949, bzw. 1961!] Stand angeglichen.“ (Ebd., S. 757)
Das bedeutet also, daß Staiger zwar den Wortlaut des ersten Bandes der Weimarer Ausgabe von 1887 zugrunde legt, in die Orthographie und Interpunktion aber eingreift. Was steht daher in Staigers Textvorlage, die zugleich bis heute die einzige Goethe-Ausgabe mit durchgehender Rechenschaft der dargebotenen Texte ist? Band 1 von „Goethes Werke“, herausgegeben im Auftrage der Großherzogin Sophie von Sachsen, dessen Bearbeiter der Jurist Gustav von Loeper war, hat folgenden Text (S. 169—170, hier: S. 169):
Das Wasser rauscht’, das Wasser schwoll,
Ein Fischer saß daran,
Sah nach dem Angel ruhevoll,
Kühl bis an’s Herz hinan.
Und wie er sitzt und wie er lauscht,
Theilt sich die Fluth empor;
Aus dem bewegten Wasser rauscht
Ein feuchtes Weib hervor.
Loepers textkritischer Kommentar in den Lesarten (S. 405, alle folgenden Seitenangabe beziehen sich auf den Lesarten-Apparat) teilt zur Handschriften- und Druckgeschichte noch mit, daß es zwei Handschriften des Gedichtes gibt (H 3 und H 5), wobei H 5 als „Gedichtmanuscript für die Ausgabe von 1806 [Goethe’s Werke. Tübingen, in der J. G. Cotta’schen Buchhandlung 1806—1810, 13 Bände; Goethes zweite rechtmäßige Werkausgabe, zugleich die erste, die bei Cotta erschien]“ (S. 367) nicht so wichtig ist. H 3 stellt somit die früheste erhaltene Handschrift des Textes dar. Der Erstdruck des Textes findet sich in: Volkslieder und andere Lieder mit Begleitung des Forte piano, in Musik gesetzt von S. Frhr. v. Seckendorff. Weimar 1779, Band 1, Seite 5 (S. 405).
Für die erste Strophe gibt es keine Abweichungen bei den Lesarten. Benutzer der Weimarer Ausgabe wissen ja, daß es nicht gerade Spaß macht, mit ihr zu arbeiten, da sich durch die lange Erscheinungsdauer (Loeper starb bereits 1891, danach führte Carl Redlich die Textrevision der Gedichte bis zu seinem Tod im Jahr 1900 weiter und danach kam Julius Wahle unter der Redaktion von Bernhard Suphan) zahlreiche Änderungen und Korrekturen in späteren Bänden finden. Im Falle des „Fischers“ gibt es jedoch im 5. Band, der erst 1910 erschien, keine Ergänzungen.
Unter den neueren Ausgaben ist womöglich die des Deutschen Klassiker Verlages als kommentarreichste zu nennen. Unser Text steht im ersten Band, den der Münchner Germanist Karl Eibl 1987 vorlegte, S. 302—303:
Das Wasser rauscht’, das Wasser schwoll,
Ein Fischer saß daran,
Sah nach dem Angel ruhevoll,
Kühl bis an’s Herz hinan:
Und wie er sitzt und wie er lauscht,
Teilt sich die Flut empor,
Aus dem bewegten Wasser rauscht
Ein feuchtes Weib hervor.
Diese Fassung entspricht dem 8. Band der ersten Werkausgabe, „Goethe’s Schriften“, Leipzig: Göschen 1789, S. 155—156, der sogenannten Ausgabe S. Im Kommentar (S. 1021) erläutert Eibl, daß bei „dem Angel“ „[m]askuliner Gebrauch neben femininem zeitüblich“ war.
Zur allgemeinen Textdarbietung teilt Eibl mit:„Die orthographische Modernisierung der Texte folgt den Leitlinien der Bibliothek deutscher Klassiker. Reine Schreibkonventionen werden der heutigen Schreibung angeglichen (z. B. „bey“, „Thal“, „Todt“); wo die alte Schreibkonvention jedoch auch semantisch relevant sein könnte, wird sie beibehalten (z. B. „seelig“ im Zusammenhang mit „Seele“); der Lautstand bleibt erhalten, auch da, wo die Schreibung sicherlich nicht der Aussprache Goethes, wohl aber einer von ihm oder den für den Druck Verantwortlichen als hochsprachlich empfundenen Norm entspricht […]. Erhalten bleibt ferner die Schreibung der Eigennamen […]. Der Grundsatz, Interpunktion, Groß-/ Kleinschreibung und Getrenntschreibung der Druckvorlage beizubehalten, dient der Wahrung historischer Bedeutungsnuancen und stilistischer Abschattungen, deren Einebnung zwar die Lektüre etwas erleichtert, zugleich aber die Texte um eine wichtige Dimension verkürzt hätte. (S. 741—742)“
Zusätzlich zu dieser Fassung bringt Eibl auch den Text der sogenannten Ausgabe N: „Göthe’s neue Schriften, 7. Band, Berlin: Unger 1800“, die als Fortsetzung von S zu verstehen ist. Der Text dort lautet – mit Eibls „Modernisierung der Texte“ (S. 663—664):
Das Wasser rauscht’, das Wasser schwoll
Ein Fischer saß daran,
Sah nach dem Angel ruhevoll,
Kühl bis ans Herz hinan.
Und wie er sitzt und wie er lauscht,
Teilt sich die Flut empor;
Aus dem bewegten Wasser rauscht
Ein feuchtes Weib hervor.
Man sieht an der Interpunktion, daß die Ausgabe N mit dem Semikolon am Ende vom sechsten Vers die Druckvorlage aller Cotta-Ausgaben (A, B und C) ist, deren letzte wiederum die Vorlage für die Weimarer Ausgabe war. Dennoch lohnt – der Vollständigkeit halber – noch der Abdruck der ersten Strophe der besagten Handschrift H 3, die sich – ebenfalls von Karl Eibl herausgegeben – hier findet: Goethe: Gedichte in Handschriften. Fünfzig Gedichte Goethes. Ausgewählt und erläutert von Karl Eibl. Frankfurt am Main und Leipzig: Insel Verlag 1999, S. 108—111. Auf den Seiten 109 und 111 finden sich die Faksimiles der Handschrift und S. 108 und 110 die Transkriptionen [bei denen Eibl Fehler unterlaufen]. Unsere Strophe steht im Faksimile auf Seite 109:
Das Wasser rauscht, das Wasser schwoll,
Ein Fischer saß daran,
Sah nach dem Angel ruhevoll,
Kühl biß ans Herz, hinan:
Und wie er sizt und wie er lauscht
Theilt sich die Fluth empor,
Aus dem bewegten Wasser rauscht
Ein feuchtes Weib hervor.
Eibls Kommentar (S. 268) wiederholt das, was er 1987 schon mitteilte.
Wir haben nun also die Fassungen von H 3 (wahrscheinlich 1775 entstanden), S (1789, hier modernisiert von Eibl), N (1800, hier ebenfalls modernisiert von Eibl) und C 1 (1827, nach der Weimarer Ausgabe von Loeper) vorliegen.
Zu unserem Problem mit der maskulinen Angel, die angeblich zeitüblich war, findet sich übrigens kein Hinweis im ersten Band der zweiten Auflage (1793) von Adelungs Wörterbuch, das für Goethe – freilich in der ersten Auflage – bereits für die Textgestalt der Ausgabe S verbindlich war. Ich gebe hier den Verweis zum Eintrag „Angel“: http://www.zeno.org/Adelung-1793/K/adelung-1793-01-0301
Schließlich noch der vielleicht alberne Hinweis, daß Wiki den „Fischer“ natürlich ebenfalls hat, und zwar in herkömmlicher Orthographie, jedoch mit femininer Angel und ohne Hinweis auf die Textvorlage: http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Fischer#Weblinks
Was die bedenkliche Einstellung zur Philologie angeht, befindet sich Krusche somit auf der modischen Höhe der Zeit, er ist sozusagen „up to date“. Und nach diesen langen und weiligen Ausführungen kann man zusammenfassend daher festhalten, daß die feminine Angel von Goethe nicht autorisiert wurde, auch wenn sie bereits dem Sprachstand der Zeit entsprach, den Adelung dokumentiert. Besitzt jemand zufällig den Adelung im Erstdruck, um zu überprüfen, ob die Angel dort noch maskulin zulässig war?
Der Zedler gibt leider keinen konkreten Hinweis („derer“) auf das Genus des Wortes.
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Kommentar von Oliver Höher, verfaßt am 05.09.2009 um 16.20 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1205#14933
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Noch ein Nachtrag zu den Hilfsmitteln der Goethephilologie:
Das Goethe-Wörterbuch hat in Band 1 (Stuttgart: Kohlhammer 1978 [Erscheinungsbeginn dieses west-östlichen Gemeinschaftsprojekts war 1966]) einen Eintrag zur maskulinen Angel (Spalte 550). Das wird gewiß die Hauptquelle für Eibls Kommentar gewesen sein.
Schließlich zur Ergänzung noch der Hinweis, daß die philologisch zwar bedenkliche, wenngleich weit verbreitete Hamburger Ausgabe von Erich Trunz (Bd. 1, S. 153–154) ebenfalls die maskuline Angel hat. Auch Trunz geht übrigens auf die Ausgabe S von 1789 zurück.
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Kommentar von Oliver Höher, verfaßt am 05.09.2009 um 16.24 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1205#14934
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Zum Eintrag "Angel" in besagtem Goethe-Wörterbuch geht es hier.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 06.09.2009 um 06.10 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1205#14935
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Besten Dank an Herrn Höher für die gründliche Arbeit! Ich bin im Gegensatz zum Goethe-Wörterbuch bis auf weiteres der Meinung, daß im "Fischer" nicht das ganze Angelgerät gemeint ist, sondern der Angelhaken. Der Fischer blickt ruhevoll aufs Wasser, wo er seinen Haken versenkt hat und vermutlich der Schwimmer zu sehen ist. Dabei kann man schon ins Träumen kommen, vgl. Stefan Georges "Stimmen im Strom".
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Kommentar von Oliver Höher, verfaßt am 06.09.2009 um 11.07 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1205#14937
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Die heute feminine Angel scheint überhaupt lange Zeit fast ausschließlich maskulin gebraucht worden zu sein. Ein Wandel des Genus' hat sich wohl genau zur Zeit des jungen Goethe durchgesetzt, wie der Adelung zeigt. Ein Freund von mir hat mich darauf hingewiesen, daß auch in der ersten Auflage von 1774 unsere Angel bereits feminin ist, was ich somit noch nachtragen kann.
Interessant ist in diesem Zusammenhang der Eintrag im Grimmschen Wörterbuch (der ja noch von beiden Brüdern selbst stammt, da sie bekanntlich bis "Biermolke" kamen). Demnach wird das Gerät zum Fischen und die bewegliche Aufhängung einer Tür meistens maskulin gebraucht (bei Luther ist die Türangel feminin und das Gerät zum Fischen maskulin), und unter den zahlreichen Belegen findet sich natürlich auch unser Goethe-Gedicht.
Zum Eintrag im Grimm geht es hier.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 07.09.2009 um 09.37 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1205#14944
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"Da war's um ihn geschehn". Diese Zeile bringt mich noch auf ein anderes Thema. In den Wörterbüchern wird oft nicht berücksichtigt, was z. B. Jakob Wackernagel seinen Hörern einschärfte: daß durchaus nicht von jedem Lexem alle Formen gebildet werden. Bei der Besprechung einer Grammatik hatte ich schon einmal darauf hingewiesen, daß es von "es ist um ihn geschehen" praktisch nur die Perfektformen gibt (mit Plusquamperfekt und Futur II natürlich). Ebenso sagt man nur "was hast du ausgefressen?" und nicht "was frißt er aus? was fraß er aus?".
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Kommentar von R. M., verfaßt am 07.09.2009 um 12.24 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1205#14945
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Fragt sich, wie man lexikographisch damit umgeht. Man könnte vielleicht ausgefressen haben zum eigenen Lemma machen, statt es unter ausfressen, einem photographischen Fachausdruck, zu verzeichnen.
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Kommentar von Horst Ludwig, verfaßt am 07.09.2009 um 19.55 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1205#14947
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"Man könnte vielleicht *ausgefressen haben* zum eigenen Lemma machen": Ja, aber dann mit einiger Erklärung, daß wir es hier z. B. mit dem Infinitiv des Perfekts zu tun haben. Es gibt jedoch auch: Der Hund wird den Napf ganz ausfressen. Bei "ausgefressen haben" mit der hier gemeinten besonderen Bedeutung haben wir übrigens auch nur drei mögliche Objekte: "was" (Interrogativpronomen) und "(et)was/nichts" (Indefinitpronomen)!
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