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Beiträge zum Thema

»Wörterverbot
(Englisch, nicht etwa Latein...)«

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Karl-Heinz Isleif
Koganei, Tokyo

Dieser Beitrag wurde am 25.12.2008 um 19.12 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=221#4377


Werter Herr 'Bärlein',

Ihr Hobbes-Zitat hat mich beeindruckt, und es stört mich, daß ich es nicht selbst gefunden habe.

Wie man allerdings über das Wörterverbieten eine Diskussion nach Art eines Schaulaufens veranstalten kann, ist mir immer noch nicht klar. Sollte etwa die Frage ad absurdum geführt werden? Habe ich die Liberalität dieser Früchtegesellschaft derart unterschätzt? Waren dann auch die anderen Themen dort, z. B. „Denglisch – Von den Symptomen sprachlicher Infektion“ nur ironisch gemeint?

Wie auch immer, ich wünsche allen, die der Sprache ihre Freiheit lassen, schöne Feiertage!

Karl-Heinz Isleif
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Urs Bärlein
*

Dieser Beitrag wurde am 25.12.2008 um 19.36 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=221#4378


"Protego ergo obligo", lautet das Zitat. Ich habe es nicht angeführt, sondern lediglich eine – allerdings naheliegende – Schlußfolgerung aus dem Satz gezogen. Das nur der Richtigkeit halber. Auch Ihnen schöne Feiertage.
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Christoph Kukulies
Würselen

Dieser Beitrag wurde am 13.12.2010 um 09.57 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=221#7229


Sinnentstellung durch Verbot von "wieviele":

Der leitende Staatsanwalt Amsterdams, Herman Bolhaar, beschrieb den Fall als "groß und komplex". "Im Moment wissen wir noch nicht genau, wie viele Kinder Opfer des Mannes geworden sind", betonte er.
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Roger Herter
Basel

Dieser Beitrag wurde am 14.12.2010 um 18.50 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=221#7234


Protego ergo obligo.

Bei der Gelegenheit ein Nachtrag zum unten angeführten "Hobbes-Zitat", das Herrn Isleif beeindruckt und dessen genauen Wortlaut Herr Bärlein nachgeliefert hat. Ob es sich hier um eine Fehlerinnerung handelt oder um die (mir) verständliche Scheu, den wahren Urheber beim Namen zu nennen – die pfiffige Formulierung stammt jedenfalls mit Sicherheit nicht von Hobbes, sondern vom Nazi-Stiefellecker Carl Schmitt.
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Urs Bärlein
*

Dieser Beitrag wurde am 14.12.2010 um 20.12 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=221#7235


Eine Fehlerinnerung, wie ich eben feststelle (danke für den Hinweis). Schmitts Formel vom "protego ergo obligo" als dem "cogito ergo sum des Staates" war mir offensichtlich eingängiger als die "mutual relation between Protection and Obedience" im Leviathan, auf den er sich an der betreffenden Stelle beruft (vgl. Der Begriff des Politischen, Berlin 1963, S.53). Die Lektüre liegt, das zu meiner Entschuldigung, freilich schon gut 30 Jahre zurück.
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Robert Roth
Gau-Algesheim

Dieser Beitrag wurde am 09.11.2012 um 18.44 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=221#9659


Nachdem jetzt die Stadt Nürnberg keine Autokennzeichen mit den Buchstaben
N - SU ZZZ mehr ausgibt, werde ich wohl an meinem NSU-Quickly den Firmennamen abkleben, um nicht in falschen Verdacht zu geraten.
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